Als Umschulung wird eine weitere Aus- oder Weiterbildung bezeichnet, die nach der bisher ausgeübten oder erlernten Tätigkeit absolviert wird und zu einem neuen Berufsabschluss führt. Meist haben Umschüler bereits einen Beruf erlernt oder ausgeübt; auch wer noch keinen Berufsabschluss hat, kann ihn über eine Umschulung nachholen.
Beruflicher Neustart
Umschulungen
Eine Umschulung qualifiziert dich für einen neuen Beruf – häufig mit anerkanntem IHK-Abschluss. 89 Umschulungen im Verzeichnis.
Passt die Förderung zu dir? → Zum kostenlosen Förder-Check
Umschulungsberufe von A bis Z
- Automobilkaufmann/-frau
- Berufskraftfahrer/in
- Erzieher/in
- Fachinformatiker/in
- Fachinformatiker/in - Systemintegration
- Fotograf/in
- Friseur/in
- Immobilienkaufmann/-frau
- Industriekaufmann/-frau
- Industriemechaniker/in
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Kfz-Mechatroniker/in
- Lehrer/in
- Lokführer/in
- Mechatroniker/in
- Mediengestalter/in Digital und Print
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Personaldienstleistungskaufmann/-frau
- Pflegefachkraft
- Physiotherapeut/in
- Steuerfachangestellte/r
- Tierpfleger/in
- Verkäufer/in
- Verwaltungsfachangestellte/r
Basiswissen für kaufmännische Umschulungen
- Control Data Training GmbH Akademie für Informationstech. und Wirtschaft · Nürnberg
Bautechnischer/Bautechnische Konstrukteur/in (ehem Bauzeichner/in)(Umschulung)
- Theodor-Schäfer- Berufsbildungswerk Husum · Husum
- 24 Monate
Bauzeichner/in (Umschulung)
- Theodor-Schäfer- Berufsbildungswerk Husum · Husum
- 24 Monate
Fachkraft für Telekommunikation (Umschulung/Weiterbildung)
- Berufsförderungswerk Halle Berufliches Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte · Halle (Saale)
- 12 Monate
IHK-gepr. Qualitätsfachmann(-frau) - Umschulung
- Berufsförderungswerk Eckert gGmbH · Regenstauf
- 23 Monate
Kaufmann/ -frau für Büromanagement
- Berufsförderungswerk Friedehorst gGmbH · Bremen
- 24 Monate
Kaufmann/ -frau für Büromanagement (DUO-Umschulung)
- Berufsförderungswerk Friedehorst gGmbH · Bremen
- 24 Monate
Kranken- und Altenpflegehelfer:in - Umschulung
- ecolea - Private Berufliche Schule · Rostock
- 18 Monate
Masseur:in/medizinische:r Bademeister:in - Umschulung
- ecolea - Private Berufliche Schule · Rostock
- 24 Monate
Pflegefachfrau/Pflegefachmann - Umschulung
- ecolea - Private Berufliche Schule · Rostock
- 36 Monate
Pflegefachfrau/Pflegefachmann - berufsbegleitende Ausbildung / Umschulung
- gfg Gesellschaft für Gesundheitsfachberufe gGmbH gfg Bildungszentrum Pflege (Aus- und Weiterbildungszentrum) · Rostock
- 36 Monate
Qualitätsfachmann/-frau Fertigungsprüftechnik (Umschulung/Weiterbildung)
- Berufsförderungswerk Schömberg gGmbH · Schömberg bei Neuenbürg
- 24 Monate
Rehabilitation durch Umschulung in Kooperation mit Betrieb und Berufsschule (RIB)
- Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH (BFW München) · Kirchseeon
- 24 Monate
Staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) - Umschulung
- TFA-Akademie GmbH · Neubrandenburg
- 24 Monate
Stufenumschulung Mediengestalter/-in Digital und Print inkl. Zertifizierungen Wirtschaftsenglisch (LCCI-EFB) und ACA (optional)
- COMCAVE.COLLEGE GmbH · Dortmund
Stufenumschulung zum/zur Fachinformatiker/-in - Anwendungsentwicklung inkl. Zertifizierungen SAP User Foundation Level, LPIC Level 1, MCTS: SQL Server 2008 und OCPJP
- COMCAVE.COLLEGE GmbH · Dortmund
Stufenumschulung zum/zur Fachinformatiker/-in - Systemintegration inkl. Zertifizierungen SAP User Foundation Level, LPIC Level 1, MCTS: SQL Server 2008 und MCSA
- COMCAVE.COLLEGE GmbH · Dortmund
Stufenumschulung zum/zur Hotelkaufmann/-frau inkl. LCCI-EFB-, SAP-Anwender - Foundation Level- und ECDL Profile-Zertifizierungen (IHK-Abschluss)
- COMCAVE.COLLEGE GmbH · Dortmund
Stufenumschulung zum/zur IT-Systemelektroniker/-in inkl. Zertifizierungen SAP User Foundation Level, LPIC Level 1, MCTS: SQL Server 2008 und MCSA
- COMCAVE.COLLEGE GmbH · Dortmund
Stufenumschulung zum/zur IT-Systemkaufmann/-frau inkl. Zertifizierungen SAP User Foundation Level, LPIC Level 1, MCTS: SQL Server 2008 und Wirtschaftsenglisch (LCCI-EFB)
- COMCAVE.COLLEGE GmbH · Dortmund
Stufenumschulung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau inkl. LCCI-EFB-, SAP-Anwender - Foundation Level- und ECDL Profile-Zertifizierungen (IHK-Abschluss)
- COMCAVE.COLLEGE GmbH · Dortmund
Stufenumschulung zum/zur Industriekaufmann/-frau inkl. LCCI-EFB-, SAP-Anwender - Foundation Level- und ECDL Profile-Zertifizierungen (IHK-Abschluss)
- COMCAVE.COLLEGE GmbH · Dortmund
- Abschluss
- Zertifikat
- Unterrichtszeit
- Vollzeit
Wirtschaft & Recht: •Grundlagen der Wirtschaftspolitik •Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft (z. B.
Umschulung: beruflicher Neustart mit anerkanntem Abschluss
Eine Umschulung ist eine verkürzte berufliche Neuausbildung für Erwachsene. Sie richtet sich an Menschen, die ihren bisherigen Beruf nicht fortführen können oder wollen – und schließt mit einem vollwertigen, anerkannten Berufsabschluss ab. Anders als bei einer Weiterbildung lernst du einen komplett neuen Beruf von Grund auf.
| Merkmal | Umschulung | Weiterbildung | Erstausbildung |
|---|---|---|---|
| Ziel | Neuer Beruf | Vertiefung im Beruf | Erster Beruf |
| Dauer | ca. 2–2,5 Jahre | Wochen bis Monate | 3–3,5 Jahre |
| Abschluss | IHK/HWK-Abschluss | Zertifikat / Fachwirt | IHK/HWK-Abschluss |
| Förderung | Bildungsgutschein | Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG | Ausbildungsvergütung |
| Zielgruppe | Berufstätige & Arbeitsuchende | Fachkräfte | i. d. R. Jugendliche |
Wird meine Umschulung gefördert?
Ob eine Umschulung gefördert wird, hängt von deiner Situation ab. Je nach Situation kommen mehrere Förderwege infrage:
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters – Übernahme der Lehrgangskosten, dazu ggf. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten, wenn die Förderung bewilligt wird.
- Aufstiegs-BAföG für aufstiegsorientierte Fortbildungen (z. B. Fachwirt, Meister).
- Qualifizierungschancengesetz – wenn du als Beschäftigte:r umschulst.
- Rentenversicherung / Berufsförderungsdienst bei gesundheitlich bedingter Umschulung (Reha).
Wichtig: AZAV-Zertifizierung
Zusätzlich: Weiterbildungsgeld und -prämie
In 4 Schritten zur Umschulung
- 1
Beruf & Kurs auswählen
Vergleiche Umschulungen nach Berufsfeld, Dauer, Abschluss und Standort.
- 2
Beratungstermin vereinbaren
Sprich mit deiner Vermittlungsfachkraft bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
- 3
Bildungsgutschein erhalten
Bei Zusage stellt die Behörde einen Bildungsgutschein für die Maßnahme aus.
- 4
Beim Anbieter einlösen
Du löst den Gutschein beim zugelassenen Träger für die zugelassene Maßnahme ein und startest.
Häufige Fragen zur Umschulung
Wie lange dauert eine Umschulung?
Eine geförderte Umschulung dauert in der Regel 2 bis 2,5 Jahre und damit etwa ein Drittel kürzer als die reguläre Erstausbildung. Teilzeit- und verkürzte Varianten sind je nach Beruf und Vorkenntnissen möglich.
Wird eine Umschulung von der Agentur für Arbeit bezahlt?
Ob eine Förderung möglich ist, hängt von deiner Situation ab. Über den Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten übernehmen, wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind. Ob du einen Bildungsgutschein erhältst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft. Der kostenlose Förder-Check zeigt dir in drei Fragen, welche Förderwege infrage kommen.
Welchen Abschluss erhalte ich nach einer Umschulung?
Die meisten Umschulungen enden mit einem anerkannten Abschluss vor der IHK oder Handwerkskammer (HWK) – identisch zum Ausbildungsabschluss. Daneben gibt es trägerinterne Zertifikate, etwa bei IT- oder kaufmännischen Lehrgängen.
Für wen lohnt sich eine Umschulung?
Für alle, die ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder wollen – und für Menschen ohne Berufsabschluss, die einen anerkannten Abschluss nachholen möchten.
Gibt es während der Umschulung zusätzlich Geld?
Unter Bedingungen ja. Führt die geförderte Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf (mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer), erhalten Arbeitslose zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld im Monat. Für eine bestandene Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gibt es außerdem eine Weiterbildungsprämie von 1.000 € bzw. 1.500 € (§ 87a SGB III). Voraussetzung ist immer, dass die Umschulung selbst gefördert wird (Bildungsgutschein).
Umschulung: betriebliche und überbetriebliche Umschulungsmaßnahmen
Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten der Umschulung
Eine Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in einem Betrieb wird als betriebliche Umschulung bezeichnet. Ähnlich wie bei einer Ausbildung absolvieren die Umschüler die Ausbildung in einem Betrieb. Parallel dazu können sie den Unterricht an einer Berufsschule wahrnehmen, wobei dieser nicht in jedem Fall verpflichtend, aber empfehlenswert ist. Die Finanzierung wird durch die Zahlung einer Vergütung oder durch Unterhaltsleistungen eines Leistungsträgers, wie etwa der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung, sichergestellt.
In einigen Bereichen findet keine betriebliche Ausbildung, sondern eine Ausbildung an einer Berufsfachschule statt. Hier entfällt eine Vergütung; stattdessen kann Schulgeld fällig werden, das unter Umständen ein Leistungsträger übernimmt, wenn die Förderung beantragt und bewilligt wird.
Bei der Umschulung bei einem Bildungsträger übernimmt der Bildungsträger die Funktion eines Ausbildungsbetriebes – die sogenannte überbetriebliche Umschulung. Der Bildungsträger organisiert die Ausbildung mittels Praktika in verschiedenen Betrieben, unterhält jedoch auch eigene Lehrwerkstätten oder Lehrfirmen. Die Ausbildung kann ebenfalls über einen Leistungsträger gefördert werden; Gleiches kann für weitere Lebenshaltungskosten gelten.
Eine Umschulung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle beendet – etwa mit dem Gesellenbrief oder einem IHK-Abschluss – und ermöglicht dann häufig einen Wiedereintritt in das Berufsleben. Umschulungen werden in den unterschiedlichsten Bereichen angeboten – zum Beispiel Gesundheit, Handwerk, Dienstleistung und Wirtschaft, Erziehung und Soziales sowie Technik, etwa als Umschulung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement oder zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin. Je nach aktueller Arbeitsmarktlage werden vor allem Fachkräfte in einzelnen Bereichen immer wieder gesucht.
Ist eine Umschulung dasselbe wie eine Ausbildung?
Grundsätzlich ist es das Ziel beider Ausbildungsformen, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Bei einer Ausbildung handelt es sich meist um den Erwerb eines ersten Berufsabschlusses nach Absolvieren eines Schulabschlusses. Eine Umschulung richtet sich an Erwachsene, die in der Regel bereits Erfahrungen im Berufsleben gesammelt haben – mit oder ohne ersten Berufsabschluss. Inhaltlich unterscheiden sich Ausbildung und Umschulung nur geringfügig; die Umschulung ist jedoch meist kürzer.
Wie lange dauert eine Umschulung?
Die Dauer einer Umschulung richtet sich nach der regulären Ausbildungsdauer des Zielberufs und variiert je nach Ausbildungsart (betrieblich, überbetrieblich, schulisch). Die meisten Ausbildungsberufe dauern regulär drei, einige dreieinhalb Jahre. Eine von der Agentur für Arbeit geförderte Umschulung muss grundsätzlich um mindestens ein Drittel gegenüber der regulären Ausbildungszeit verkürzt sein (§ 180 Abs. 4 SGB III); eine dreijährige Ausbildung dauert als Umschulung daher meist rund zwei Jahre. Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
Was sind typische Gründe für eine Umschulung?
Da der Arbeitsmarkt einem ständigen Strukturwandel unterliegt, können die unterschiedlichsten Gründe für eine Umschulung verantwortlich sein. Häufig sind Erkrankungen physischer und psychischer Art, Unzufriedenheit im erlernten Beruf, geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit.
So kann es möglich sein, dass Betroffene nach einer schweren Erkrankung – etwa einem Bandscheibenvorfall, einem Herzinfarkt oder einem Burn-out – die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und nach neuen Möglichkeiten suchen. Auch nach der Geburt eines Kindes, nach einem Wohnortwechsel oder aufgrund ungünstiger Arbeitszeiten wie Schichtarbeit kann es sinnvoll sein, mittels einer Umschulung die persönliche und berufliche Situation neu auszurichten. Andere Gründe wie Mobbing am bisherigen Arbeitsplatz können ebenfalls dazu führen, sich einer anderen Aufgabe zuzuwenden.
- Erkrankungen physischer oder psychischer Art
- Unzufriedenheit im erlernten Beruf
- Schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Längere Zeit der Arbeitslosigkeit
- Geburt eines Kindes, Wohnortwechsel
- Mobbing oder finanzielle Gründe
Welche beruflichen Karrierechancen bietet eine Umschulung?
Das Ziel einer Umschulung besteht darin, im neu erlernten Beruf eine Anstellung zu finden und möglichst langfristig im Arbeitsleben zu verweilen. Vor Antritt sollte genau geprüft werden, ob die Chancen im bisherigen Beruf tatsächlich ausgeschöpft sind – zum Teil ist es einfacher und kostengünstiger, durch eine Fortbildung bessere Einstellungschancen zu erlangen.
Erfolgt die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen, ist es ratsam, die physischen und psychischen Belastungen der neuen Tätigkeit genau zu hinterfragen – günstig dafür ist ein Praktikum, ebenso die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Sinnvoll ist außerdem eine ausführliche Beratung zur Arbeitsmarktsituation im neuen Berufsfeld bei der Agentur für Arbeit: Werden in der neuen Tätigkeit langfristig keine Arbeitskräfte gesucht, ist das Ziel einer Umschulung verfehlt.
Wann fördert das Arbeitsamt (die Agentur für Arbeit) eine Umschulung?
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter kann eine Umschulung fördern (§ 81 SGB III). In der Regel ist das eine Ermessensentscheidung, die im Einzelfall geprüft wird. Anders beim Nachholen eines Berufsabschlusses: Wer keinen Berufsabschluss hat oder seinen erlernten Beruf nach mehr als vier Jahren an- oder ungelernter Arbeit voraussichtlich nicht mehr ausüben kann, hat einen Anspruch auf Förderung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – u. a. Eignung für den neuen Beruf, voraussichtlich erfolgreiche Teilnahme, bessere Beschäftigungschancen, eine Beratung durch die Agentur vor Beginn sowie zugelassener Träger und zugelassene Maßnahme; wer ohne Berufsabschluss noch keine drei Jahre berufstätig war, wird nur unter zusätzlichen Bedingungen gefördert (§ 81 Abs. 2 SGB III). Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Führt die geförderte Umschulung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf (mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer), erhalten Arbeitslose zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld im Monat; für eine bestandene Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gibt es eine Weiterbildungsprämie von 1.000 € bzw. 1.500 € (§ 87a SGB III).
Mögliche Gründe für eine Förderung: Der Antragsteller findet im bisherigen Beruf keine Anstellung mehr, die Ausübung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich (etwa bei einer Berufskrankheit oder nach einem Unfall), die Einstiegschancen im bisherigen Beruf sind schlecht, oder die Ziel-Branche ist stark nachgefragt mit Aussicht auf langfristige Anstellung. Eine vorliegende oder drohende Arbeitslosigkeit gilt ebenfalls als Grund. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von der persönlichen Situation ab – der Förder-Check zeigt die Wege.
Wie viel Geld bekomme ich vom Arbeitsamt für die Umschulung?
Je nach Art der Umschulung fallen unterschiedliche Leistungen an: Bei einer betrieblichen Umschulung erhält der Umschüler in der Regel eine Vergütung vom Betrieb. Wird die Umschulung bei einem Bildungsträger absolviert, kommt ein Bildungsgutschein infrage: Mit einem Bildungsgutschein können die Lehrgangskosten übernommen werden, wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind – über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (in der Regel nach Ermessen).
Zu den Weiterbildungskosten, die bei einer Bewilligung übernommen werden können, gehören neben den Lehrgangskosten auch Fahrkosten, Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten (§§ 83 bis 87 SGB III); Höchstbeträge und Einzelheiten nennt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Zum Lebensunterhalt: Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann es während einer geförderten Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen weiter erhalten (Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung); Einzelheiten – auch zur Auswirkung auf die Anspruchsdauer – sollten mit der zuständigen Beratungsfachkraft besprochen werden.
Wie viele Urlaubstage habe ich während der Umschulung?
Der Urlaubsanspruch wird im Umschulungsvertrag festgelegt, der vor Beginn der Maßnahme geschlossen wird. Bei einer betrieblichen Umschulung gelten die Regelungen des Betriebs, mindestens aber der gesetzliche Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz; bei Bildungsträgern sind die Urlaubszeiten häufig im Maßnahmeplan festgelegt, ein Teil kann etwa während einer Praktikumszeit genommen werden. Zur Sicherheit sollten diese Zeiten vor Antritt der Umschulung genau besprochen werden.
Wie beantrage ich eine Umschulung?
Zuerst ist ein Gesprächstermin mit der zuständigen Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters erforderlich – gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Umschulung gefördert werden soll, und sinnvoll, um gemeinsam das Für und Wider abzuwägen. Auf das Gespräch sollte man gut vorbereitet sein: Es kommt darauf an, die Gründe für die Umschulung deutlich zu machen, denn die Fachkräfte verfügen über einen Ermessensspielraum bei der Bewilligung.
Ratsam ist, sich mit der aktuellen Arbeitsmarktsituation vertraut zu machen und bereits einen Tätigkeitsbereich ausgewählt zu haben – idealerweise einen mit hoher Nachfrage. Für einige Lehrgänge sind erste praktische Erfahrungen vorgeschrieben; ein Praktikum in der zukünftigen Branche kann daher für die Bewilligung von Vorteil sein. Nach dem Gespräch wird der formelle Antrag auf Förderung gestellt; welche Formulare und Zeugnisse notwendig sind, klärt die Beratungsfachkraft.
Was kann ich tun, wenn meine Umschulung abgelehnt wurde?
Gegen einen Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Dabei empfiehlt es sich, die Begründung zu überarbeiten: Unter Umständen sind die Gründe nicht ausreichend dargelegt. Liegen ärztliche Atteste oder Gutachten vor, sollten diese vorgelegt werden. Manchmal ist es auch hilfreich, eine Umschulung für einen anderen Tätigkeitsbereich mit besseren Arbeitsmarktaussichten zu beantragen. Je nach Situation kommen auch andere Leistungsträger infrage – etwa die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft.
Weshalb fördert die Rentenversicherung Umschulungen?
Die Rentenversicherung hat ein großes Interesse daran, Erwerbslosigkeit oder eine vorzeitige Berentung zu verhindern – beides belastet die Rentenkasse. Deshalb sind im sechsten Sozialgesetzbuch die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ festgeschrieben, die Versicherten etwa eine Umschulung ermöglichen können, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 11 SGB VI) – etwa wenn der Versicherte die Wartezeit von fünfzehn Jahren erfüllt hat, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht oder ohne die Leistung eine solche Rente zu zahlen wäre. Dann kann ein „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt werden. Welcher Träger zuständig ist, klären die Rehabilitationsträger untereinander: Ein Antrag bei einem unzuständigen Träger wird weitergeleitet (§ 14 SGB IX).