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Weiterbildung: sicherer Aufstieg oder teures Vergnügen?

Von der KiTa bis zum Rentenalter und darüber hinaus: Deutschland bildet sich weiter. Beschäftigte erhoffen sich Aufstiegschancen oder wollen ihre Fertigkeiten, ihr Wissen und Können aktualisieren, Väter und Mütter bereiten sich auf den Wiedereinstieg in den Beruf vor, Arbeitssuchende erwerben zusätzliche Qualifikationen, um bessere Chancen im nächsten Bewerbungsgespräch zu haben. Aber Achtung: Nicht jede Weiterbildungsmaßnahme erhöht die Chancen, sich für eine (höhere) Position zu qualifizieren. Eine Weiterbildung will klug gewählt und von kompetentem Fachpersonal durchgeführt werden. Ist dies der Fall, kann die Weiterbildung neue Chancen eröffnen und zu deutlichen Gehaltssteigerungen beitragen.

Dass sich Weiterbildung generell lohnt, zeigen Statistiken, welche die Zahl der von den deutschen Unternehmen selbst durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen erfassen. 2010 boten über 70 % der Unternehmen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit zur Weiterbildung. Etwas mehr als die Hälfte der Lehrgänge waren betriebsinterne Fortbildungen, rund 40 % setzten auf außerbetriebliche Maßnahmen. Auch Formen des E-Learnings werden mittlerweile gut angenommen. Zahlreiche Anbieter, wie beispielsweise die PFHPS bieten inzwischen Weiterbildungsmöglichkeiten auf Hochschulniveau als Fernkurs an. Besonders große Unternehmen (ab 1000 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und mehr) setzen auf die regelmäßige Fortbildung, auch in Form eines Fernstudium, ihrer Beschäftigten – und investieren dafür jährlich zwischen 700 und 1500 Euro pro Mitarbeiter/-in. (1)

Eine Investition, die sie sicher nicht tätigen würden, versprächen sie sich davon nicht bessere Chancen im Hinblick auf ihre Mitbewerber am Markt. Was aber für das gesamte Unternehmen gilt, lässt sich auch für jede/n Einzelne/n aussagen:

Eine gezielte Weiterbildung oder Umschulung, die die Interessen und den Bedarf der Teilnehmer/-innen trifft, ist eine äußerst effektive Maßnahme, um die eigene Position auszubauen oder deutlich zu verbessern.

Dabei muss das „Lohnenswerte“ sich gar nicht immer in höheren Gehaltszahlungen ausdrücken.

Lohnen kann sich eine Weiterbildung, Umschulung oder ein Studium auch dann, wenn sie zu größerer Zufriedenheit im Job führt, wenn sie den Teilnehmenden dazu verhilft, routinierter mit alltäglichen Aufgaben im Beruf umzugehen oder wenn sie dazu beiträgt, den eigenen Aufgabenbereich positiv zu verändern. Kommt eine Gehaltserhöhung noch hinzu, so ist dies sicher kein Hinderungsgrund, eine Weiterbildung anzustreben.

Warum ist Weiterbildung wichtig?

Eine Weiterbildung versteht sich als ein Bildungsvorgang, in dem die Kenntnisse innerhalb einer bereits vorhandenen beruflichen Ausbildung vertieft oder erweitert werden. Dem voraus gehen frühere Bildungsphasen und die Tätigkeit in einem Beruf. Somit handelt es sich bei einer Weiterbildung um den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen zu einem bereits bestehenden Fundus.

Im Berufsleben sowie in der Erwachsenenbildung nimmt die Weiterbildung einen hohen Stellenwert ein. Die Arbeitswelt unterliegt ständigen Veränderungen und stetigen Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft sowie der Technik, sodass eine Weiterbildung unabdingbar ist und meist einen großen Teil des Arbeitsalltags darstellt. Zudem erhöht eine Weiterbildung häufig die Chancen bezüglich der Beschäftigungssicherung, der Herausforderungen im Job sowie der Aufstiegschancen. 
So sind aufgrund der rasanten Entwicklungen meist weder die private noch die berufliche Entwicklung langfristig und bis ins Detail planbar. Einerseits können private Gründe dazu führen, sich auch beruflich anderweitig zu orientieren; andererseits kann es die bisherige berufliche Tätigkeit sogar zwingend erfordern, sich weiterzuentwickeln oder fortzubilden, da die momentane Tätigkeit ansonsten nicht weiter ausgeführt werden kann.

Welche Vorteile bietet eine Weiterbildung?

Nach einer Ausbildung immerwährend die gleiche Tätigkeit auszuüben, ist in der heutigen Zeit nur noch schwer vorstellbar. Fachliche und berufliche Kompetenzen sind wichtige Bausteine, um Unzufriedenheit und auch schließlich Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Teamorientiert und projektbezogen zu arbeiten setzt zwar häufig eine Ausbildung voraus, erfordert jedoch auch Kompetenzen hinsichtlich einer bestimmten Fachrichtung. So finden im heutigen Berufsalltag vor allem individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten und unterschiedliche Begabungen und Qualifikationen den Eingang in die Arbeitswelt. Gefragt sind Team- und Anpassungsfähigkeit sowie Willen und Motivation, sich neue Sachverhalte zu erschließen und zu erlernen und dabei als Fach- oder Führungskraft besondere, individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse einzubringen. Weiterbildungen verschiedenster Art bieten hierbei deutliche Vorteile und erweitern den beruflichen Horizont zum Teil in hohem Maße. 
Zudem erhöht eine Weiterbildung die beruflichen Aufstiegschancen oder erleichtert den Wechsel des Arbeitsumfeldes. Damit verbunden ist jedoch häufig auch die Übernahme von mehr Verantwortung oder aber auch die Erhöhung des Gehalts, wenn aufgrund einer speziellen Weiterbildung eine Führungsposition eingenommen werden kann.
Auch die Wiedereinstiegschancen in den Berufsalltag für vorübergehend Arbeitslose oder junge Mütter werden mithilfe einer Weiterbildung deutlich erhöht.

Nach Umfragen aus dem Jahr 2011 gaben 62 % der befragten Arbeitnehmer an, dass sie nach einer beruflichen Weiterbildung in ihrem Beruf deutlich zufriedener sind. 34 % der Befragten bestätigten, einen finanziellen Vorteil erlangt und 80 % aller Befragten gaben an, mehr Sicherheit und Kompetenz im Beruf durch Weiterbildung erlangt zu haben. Das erklärt vor allem die Motivation, weshalb sich viele Berufstätige für eine Weiterbildung entscheiden.

Nutzung von Weiterbildungsmaßnahmen durch Unternehmen

Wie bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter? 
Die Eigeninitiative der Mitarbeiter ist gefragt89,7%
Im Rahmen auswärtiger Tagungen und Seminare77,5%
Durch reine Informationsweitergabe über interne Newsletter oder das Intranet (PDFs)74,5%
Durch regelmäßigen Präsenzunterricht im eigenen Haus60,8%
Durch computergestütztes Lernen (E-Learning)29,9%
Quelle (Statista): Mobile Business, Nr. 6, 06. Juni 2012, Seite 50 

Gibt es einen Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?

Anhand des Zwecks der zusätzlichen Bildung kann genau zwischen einer Fort- und einer Weiterbildung unterschieden werden, obwohl beide Begriffe allgemeinhin synonym verwendet werden. 
Als Weiterbildung gelten Vorgänge, die darauf ausgelegt sind, zusätzliche Abschlüsse oder Qualifikationen zu erwerben. Auch eine Umschulung zählt dazu. Hierbei geht es insbesondere darum, eine erste Vorbildung zu erweitern und das Lernen fortzuführen. So fallen darunter auch der Erwerb allgemeiner oder erweiterter Bildungsabschlüsse sowie die berufliche Qualifizierung in einem neuen Beruf.

Dem gegenüber stehen Bildungsmaßnahmen innerhalb des alten Berufs – die Fortbildungen. Fortbildungen gelten als besondere Form der beruflichen Weiterbildung und stellen einen festen Bestandteil des Berufsbildungsgesetzes dar. Unterschieden werden hier vier Möglichkeiten: Anpassungs-, Erweiterungs-, Erhaltungs- und Aufstiegsfortbildung.

Wieviel Zeit benötigt eine Weiterbildung?

Jede Weiterbildung verfügt über einen individuellen, zeitlichen Rahmen. So kann eine Weiterbildung als ein Wochenendseminar, ein Wochenkurs, aber auch berufsbegleitend, nebenberuflich sowie in Teilzeit und in Vollzeit absolviert werden. Je nach Ziel des Abschlusses kann eine Weiterbildungsmaßnahme demnach mehrere Wochen oder Monate, aber auch ein, bis mehrere Jahre umfassen.

Zu den „Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung“ gibt der § 180 SGB III eine detaillierte Auskunft. Hier heißt es:

„Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung können zugelassen und gefördert werden, wenn sie u. a. nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden, insbesondere die Kosten und die Dauer angemessen sind. Die Dauer der Maßnahme ist angemessen, wenn sie sich auf den Umfang beschränkt, der notwendig ist, um das Maßnahmeziel zu erreichen (§ 179 Abs. Nr. 3 SGB III).“

Das bedeutet, dass das berufliche Bildungsziel ausschlaggebend für die Dauer sowie die Kosten der Weiterbildung ist

Das Gesetz regelt weiterhin die „Begriffsdefinitionen zur beruflichen Weiterbildung / Positiv-Negativ-Abgrenzung
§ 180 Abs. 2 Nr. 1 SGB III – Anpassungsfortbildung / Aufstiegsfortbildung“

Hier heißt es:


„Im Sinne des § 180 Abs. 2 Nr. 1 SGB III dient eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme dem Erhalt bzw. der Erweiterung oder der Anpassung an die technische Entwicklung von bestehenden beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Anpassungsfortbildung). Gemeint sind berufsbezogene oder berufsübergreifende Weiterbildungen, auch Maßnahmen in Übungseinrichtungen wie Übungsfirmen (kaufmännisch) und Übungswerkstätten (gewerblich-technisch). Berufliche Weiterbildungen können praktische Lernphasen beinhalten.Unter bestimmten Voraussetzungen können berufliche Weiterbildungen auch einen beruflichen Aufstieg (Aufstiegsfortbildung) ermöglichen. Eine Weiterbildungsmaßnahme dient dem beruflichen Aufstieg, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die in der Regel zu Abschlüssen über der Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenebene führen.“


Für eine Umschulung oder den Erwerb eines Bildungsabschlusses gilt Folgendes:


„§ 180 Abs. 2 Nr. 2 – Berufsabschluss / UmschulungDie Vermittlung eines Abschlusses im Sinne des § 180 Abs. 2 Nr. 2 wird mit einem Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Berufsabschluss, für den eine Dauer von mindestens 2 Jahren festgelegt ist, erreicht.Erlangt werden kann der berufliche Abschluss in so genannten „Gruppenumschulungsmaßnahmen“, betrieblichen Einzelmaßnahmen oder in Maßnahmen, die auf das Nachholen der Abschlussprüfung gem. § 45 BBiG bzw. § 36 HwO (Externenprüfung) oder auf die sogenannte Nicht-Schülerprüfung vorbereiten.“

Kann ich eine Weiterbildung nebenberuflich absolvieren?

Um die eigene Situation zu verbessern, weiterhin einer Berufstätigkeit nachzugehen oder die Karrierechancen zu erhöhen und dabei nicht auf ein geregeltes Einkommen zu verzichten, kann eine Weiterbildung auch nebenberuflich absolviert werden. So ist es möglich, einen Schulabschluss nachzuholen oder eine individuelle, berufsbegleitende Ausbildung zu machen, um später in einem Wunschberuf arbeiten zu können. Auch einen Bachelor- oder Masterstudiengang nebenberuflich zu meistern, ist möglich, damit berufliche Aufstiegschancen leichter gegeben sind. Hierfür bieten zahlreiche Bildungseinrichtungen unzählige Möglichkeiten, die je nach persönlicher Situation infrage kommen. Angeboten werden unter Anderem Fernkurse und Fernstudien an Hochschulen, Universitäten und Instituten, aber auch das E-Learning oder das Blended-Learning (eine Kombination aus Präsenz- und internetbezogenen Lernphasen) gehören mittlerweile in die Bildungslandschaft.

Trotz allem ist es bei einer nebenberuflichen Weiterbildung nahezu unerlässlich, diese mit einem hohen Maß an Selbstdisziplin sowie mit einem perfekten Zeitmanagement zu absolvieren. Von großem Vorteil erweisen sich jedoch Fernkurse oder -studien insbesondere dann, wenn Familien- und Privatleben mit dem Beruf und der beruflichen Weiterbildung in Einklang gebracht werden müssen.

Wie oft sollte ich mich weiterbilden?

In den vergangenen Jahren ist das Interesse an beruflicher Weiterbildung in der Bevölkerung angestiegen. Insbesondere die berufsbegleitende, nebenberufliche Weiterbildung stärkt die Unternehmen, den Arbeitsplatz sowie die Karrierechancen und wird vor allem von Berufstätigen häufig in Anspruch genommen. 

Die Häufigkeit von Weiterbildungen liegt nicht nur in eigenem Ermessen, sondern kann auch im Arbeitsvertrag geregelt sein. 
Etliche Unternehmen bieten ihren Angestellten vielerlei Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Unternehmens an und finanzieren diese dann auch. Die meisten Unternehmen haben ein großes Interesse daran, dass sich die Mitarbeiter auf dem neuesten Kenntnisstand befinden, damit das Unternehmen mit einem hohen Maß an Fachkräften ausgestattet ist und dieses dann als erheblich gestärkt gilt. 
Sind die Weiterbildungen nicht im Arbeitsvertrag geregelt, so ist es auch möglich, dass Vorgesetzte mit ihren unterstellten Mitarbeitern Zielvereinbarungen hinsichtlich der Optimierung ihrer Tätigkeit treffen, in denen Weiterbildungen verankert sind. 

Sind die Regelungen weder im Arbeitsvertrag, noch in einer Zielvereinbarung festgelegt, so kann ein Mitarbeiter sich durchaus durch Eigeninitiative weiterbilden. Hierzu bieten die meisten Länder Deutschlands die Möglichkeit eines Bildungsurlaubs an, der jeweils länderbezogen gesetzlich verankert und näher ausgeführt ist. Dort sind alle rechtlichen Details enthalten, die Auskunft über die Art und die Dauer für die Anerkennung der Weiterbildung als Bildungsurlaub erteilen. Der Bildungsurlaub bietet Angestellten die Möglichkeit, sich für eine bestimmte, festgelegte Dauer von der Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um die Gelegenheit einer Weiterbildung wahrzunehmen. 

Um jedoch seinen Arbeitsplatz zu sichern oder die Karrierechancen zu erhöhen, empfiehlt es sich, kontinuierlich und in regelmäßigen Abständen sein Wissen zu erweitern und zusätzliche Fachkenntnisse oder Abschlüsse zu erlangen. Je nach Umfang einer Weiterbildungsmaßnahme sollten nachfolgende Weiterbildungen deshalb regelmäßig wahrgenommen werden.

Wie finanziere ich eine Weiterbildung und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Kosten einer Weiterbildung können aufgrund der Inhalte und der Dauer jeweils stark variieren. Meist spielen diese Punkte jedoch eine maßgebliche Rolle bei der Wahl einer Weiterbildung, da sie zudem auch finanziert werden müssen.

Bei beruflichen Weiterbildungen beteiligen sich die Unternehmen immer häufiger an der Finanzierung, da Weiterbildungen unerlässlich für die Entwicklung und Erhaltung der beruflichen Handlungsfähigkeit sind. Zudem stellen die Arbeitgeber meist die Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterbildung von der Tätigkeit frei. Einige Unternehmen behalten sich jedoch vor, dass der Angestellte in jenem Fall die Kosten wieder erstatten muss, wenn er das Unternehmen durch eine Kündigung verlässt. Derartige „Rückzahlungsklauseln“ schränken damit oft einen Arbeitsplatzwechsel über mehrere Jahre deutlich ein.

Unabhängig von der Arbeitgeberbeteiligung gibt es jedoch unzählige Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch Bund und Länder, beispielsweise in Form direkter Finanzierung, wie etwa das Meister-BAföG oder die indirekte Unterstützung in Form eines Bildungsurlaubs.

Eine Möglichkeit der Förderung besteht in Form einer Bildungsprämie, die zum Beispiel als Prämiengutschein vergeben werden kann. Hierbei wird eine berufliche, externe Weiterbildungsmaßnahme in Höhe von bis zu maximal fünfhundert Euro für Berufstätige oder Berufsrückkehrer durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Bildungsprämien können außerdem in Form des Weiterbildungssparens oder eines Weiterbildungsdarlehens erteilt werden. Das gilt insbesondere für Weiterbildungen, die längere Zeit andauern, sehr umfangreich oder sehr kostenintensiv sind. 

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können Fachkräfte, die über eine anerkannte Erstausbildung verfügen, ein Meister-BAföG beantragen. Dies betrifft vor allem Berufstätige in Handwerks- sowie in Gesundheitsfachberufen.

Fachliche Weiterbildungen (z. B. Techniker), fachübergreifende Weiterbildungen (z. B. Sprachkurse), aber auch ein berufsbegleitendes Studium oder ein Studium in Vollzeit können mittels eines Stipendiums durch die „Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung GmbH“ gefördert werden.

Für Berufsrückkehrer nach Elternzeit, Arbeitslose oder Arbeitsuchende bietet die Agentur für Arbeit die Möglichkeit der Förderung einer Weiterbildung in Form eines Bildungsgutscheines an. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgt dann auf der Grundlage des SGB II und III.

Weiterhin bieten die Förderprogramme einiger Länder einen Bildungs- oder Qualifizierungsscheck an. Umfang und Höhe sind länderspezifisch geregelt und können deshalb voneinander abweichen.

Auch der Bildungsurlaub bietet motivierten, weiterbildungswilligen Angestellten eine Möglichkeit der Unterstützung, ist aber ebenfalls länderspezifisch geregelt und kann daher zwischen den einzelnen Bundesländern stark variieren.

Woher bekomme ich weitere Informationen oder Beratung zur Weiterbildung?

Da sich das Feld der Weiterbildung, ihrer Förderung, Finanzierung, Inhalte und Umfänge fast schier unüberschaubar darstellt, ist es empfehlenswert, sich im Fall des Vorhabens genau und hinreichend zu informieren und kompetent beraten zu lassen. 

Für Berufsrückkehrer, Arbeitslose und Arbeitsuchende, die eine Weiterbildung durchführen möchten, sollte der erste Ansprechpartner der zuständige Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin in der Agentur für Arbeit sein. Da in den Bundesländern außerdem diverse Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen zur Verfügung stehen, sollte deshalb die Arbeitsagentur vor Ort aufgesucht werden, um sich über die individuellen, länderspezifischen Möglichkeiten zu informieren.

Über weitere länderspezifische Förderprogramme geben die Mitarbeiter der Bildungsberatungsstellen des jeweiligen Bundeslandes gern Auskunft. Hier können auch Informationen über Finanzierungen, wie etwa die mittels eines Bildungsschecks, eingeholt werden. 
Wer mehr über die Regelungen zum Bildungsurlaub in seiner Region erfahren möchte, kann sich dazu im eigenen Unternehmen, beim Personal- oder Betriebsrat informieren oder im Internet, zum Beispiel beim Deutschen Bildungsserver.
Um ein Stipendium bei der „Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung GmbH“ zu beantragen, sind je nach Wahl der Weiterbildung beziehungsweise je nach Branchenzugehörigkeit entweder die IHK, die HWK oder die Ärztekammer zuständig. 

Auch die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Interessierte kompetent und ausführlich hinsichtlich weiterer Förderungsmöglichkeiten und Finanzierungen.

Zu empfehlen sind weiterhin Unterlagen, Skripte und Lehrmaterialien, die von den Anbietern verschiedener Weiterbildungsmaßnahmen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Mithilfe dieser Unterlagen ist es möglich, Qualität und Quantität mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen. Zudem geben diese Unterlagen meist detaillierte Auskünfte über die Dauer, die Unterrichts- und Prüfungsmodalitäten sowie die zu erreichenden Abschlüsse und die zu erwartenden Kosten.

Anbieter von Fernkursen und Fernlehrgängen bieten außerdem häufig eine kostenlose, unverbindliche Probephase an. Diese kann dazu genutzt werden, um festzustellen, ob die Fernlehrmethode dem eigenen Lerntyp entspricht.

Zudem bietet die Bundesagentur für Arbeit ein breites Spektrum an Informationsmaterial hinsichtlich einer Weiterbildung an. Auch angestellte Arbeitnehmer erhalten dort auf Wunsch zusätzliches Informationsmaterial und/oder eine ausführliche Beratung. 
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt ebenfalls mit kompetenter Beratung die an einer Weiterbildung interessierten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Lohnt sich eine Weiterbildung?

Dass sich Weiterbildung generell lohnt, zeigen Statistiken, die die Zahl der von den deutschen Unternehmen selbst durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen erfassen. 2010 boten über 70 % der Unternehmen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit zur Weiterbildung. Etwas mehr als die Hälfte der Lehrgänge waren betriebsinterne Fortbildungen, rund 40 % setzten auf außerbetriebliche Maßnahmen. Auch Formen des E-Learnings, beispielsweise durch Fernkurse, werden mittlerweile gut angenommen. Besonders große Unternehmen (ab 1000 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und mehr) setzen auf die regelmäßige Fortbildung ihrer Beschäftigten – und investieren dafür jährlich zwischen 700 und 1500 Euro pro Mitarbeiter/-in. (1) Eine Investition, die sie sicher nicht tätigen würden, versprächen sie sich davon nicht bessere Chancen im Hinblick auf ihre Mitbewerber am Markt. Was aber für das gesamte Unternehmen gilt, lässt sich auch für jede/n Einzelne/n aussagen: Eine gezielte Weiterbildung oder Umschulung, die die Interessen und den Bedarf der Teilnehmer/-innen trifft, ist eine äußerst effektive Maßnahme, um die eigene Position auszubauen oder deutlich zu verbessern. Dabei muss das „Lohnenswerte“ sich gar nicht immer in höheren Gehaltszahlungen ausdrücken. Lohnen kann sich eine Weiterbildung oder Umschulung auch dann, wenn sie zu größerer Zufriedenheit im Job führt, wenn sie den Teilnehmenden dazu verhilft, routinierter mit alltäglichen Aufgaben im Beruf umzugehen oder wenn sie dazu beiträgt, den eigenen Aufgabenbereich positiv zu verändern. Kommt eine Gehaltserhöhung noch hinzu, so ist dies sicher kein Hinderungsgrund, eine Weiterbildung anzustreben.

Arbeitsgestaltung: Was ändert sich durch eine Weiterbildung?

Vorausgesetzt natürlich, dass gute Kenntnisse in Business-Englisch nicht bereits zum Profil der ausgeschriebenen Stelle gehörten, auf die sich die Sekretärin oder der Sekretär einst beworben hat. Denn so wie Unternehmerinnen und Unternehme ihren Beschäftigten gegenüber in der Pflicht stehen, den Betrieb gut zu führen, so sollten auch die Mitarbeiter/-innen es als ihre Pflicht ansehen, in ihren Aufgabenbereichen gute Leistungen zu erbringen. Und das geht in einer sich rasant wandelnden Welt oft nicht ohne Weiterbildung. Viele Beschäftigte begrüßen es zudem, sich in den Kursen und Weiterbildungen einmal mit anderen Gleichgesinnten austauschen zu können. Der Blick auf den eigenen Aufgabenbereich wird erweitert, die eigene Tätigkeit und das eigene Unternehmen werden fokussiert und neu bewertet. So führt die Weiterbildung nicht nur zur Festigung und Vertiefung vorhandener Fertigkeiten, die Teilnehmenden fühlen sich oft auch gestärkt, lernen Arbeitsprozesse neu zu strukturieren oder zu beurteilen und bringen anschließend auch gern mal etwas frischen Wind in ihre Abteilung. In welchem Maße sich die bisherigen Arbeitsbedingungen und Verantwortungsbereiche durch eine Weiterbildung ändern, hängt im Wesentlichen von deren Art ab. Am stärksten wirkt sich naturgemäß eine Umschulung aus; die Aufstiegsqualifizierung führt zu einer leitenden Position, wodurch sich auch die Aufgaben in der Regel vollständig ändern, die Anpassungs- und Spezialisierungsweiterbildungen führen nur teilweise zu einer Veränderung der Arbeitsbedingungen und Aufgabenbereiche. Prüfen Sie daher am besten vor jeder Weiterbildung, ob die damit einhergehenden möglichen Veränderungen sich mit Ihren Wünschen und Vorstellungen decken.

Unternehmen in Deutschland mit Weiterbildungsangebot nach Branchen

BrancheAnteil in Prozent
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen95,8
Kfz-Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz89,1
Energieversorgung, Wasserversorgung, Entsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen86,5
Maschinenbau, weitere*83,3
Fahrzeugbau82,1
Information und Kommunikation77,8
Grundstücks- u. Wohnungswesen, freiberufliche, wiss. u. techn. Dienstleistungen76,4
Metallerzeugung u. -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen74
Durchschnitt aller Branchen72,8
Großhandel (ohne Kfz-Handel)72,6
Mit Finanz- und Versicherungsdiensten verbundene Tätigkeiten71,2
Gastgewerbe70
Kokerei und Mineralölverarbeitung, weitere**69,7
Verkehr und Lagerei68,3
Einzelhandel (ohne Kfz-Handel)67,8
Papier- und Druckgewerbe, Vervielfältigung67,5
Baugewerbe65
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung63,2
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden61
Holzgewerbe, Herstellung von Möbeln, sonst. Waren59,1
Textil- und Bekleidungsgewerbe; Ledergewerbe53,4

Unterschiede zwischen einer Weiterbildung und einer Umschulung

Der Hauptunterschied zwischen einer beruflichen Weiterbildung und einer Umschulung ist nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgendermaßen definiert: In Abschnitt 4 heißt es dort: „Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.“ Abschnitt 5 erläutert den Begriff Umschulung: „Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.“ (3) Als (berufliche) Weiterbildung lassen sich also alle Maßnahmen bezeichnen, an denen Beschäftigte und Arbeitssuchende teilnehmen, um sich für den Beruf, in dem sie tätig sind oder waren, fortzubilden. Als Umschulungen werden Maßnahmen bezeichnet, in denen Berufsfremde auf eine Tätigkeit vorbereitet werden, für die sie noch keine Ausbildung absolviert haben. Die Umschulung gleicht also eher der Berufsausbildung. Ein weiterer Unterschied besteht zumeist in der Finanzierung der Maßnahmen. Weiterbildungen werden regulär von den Beschäftigten selbst, von ihren Arbeitgeber/-innen oder über fördernde Maßnahmen wie Stipendien oder Bildungsgutscheine finanziert. Eine Umschulung erfolgt häufig, weil die Beschäftigten gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, ihren vorherigen Beruf auszuführen, weil es keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr gibt oder aus ähnlichen schwerwiegenden Gründen. In diesen Fällen muss das Arbeitsamt oder der Rentenversicherungsträger die Weiterbildung bewilligen und ggf. auch finanzieren. Prinzipiell besteht daneben natürlich für jede/n die Möglichkeit, sich beispielsweise in Fernlehrkursen eigenständig weiterzubilden oder für einen Beruf zu qualifizieren.

Welche Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung gibt es?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Weiterbildung, sowohl was deren Inhalte, Dauer, Lernformen als auch was deren Zielgruppen angeht. In der beruflichen Weiterbildung unterscheidet man generell zwischen Anpassungsqualifizierungen, Spezialisierungen und Aufstiegsweiterbildungen.

Anpassungsqualifizierung

Anpassungsqualifizierungen und Spezialisierungen sind als Formen der Weiterbildung nicht immer klar voneinander abzugrenzen. Grundsätzlich lässt sich sagen: Die Anpassungsqualifizierung dient der Vertiefung oder Auffrischung bereits vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie ist notwendig, wenn sich die beruflichen Anforderungen gewandelt haben – zum Beispiel durch neue Gesetze oder Technologien – oder wenn die Teilnehmenden nach längerer Abwesenheit in den Beruf zurückkehren. Eine Spezialisierung erweitert vorhandene Kenntnisse in einem Bereich, für den sich die Teilnehmenden qualifizieren wollen.

Aufstiegsweiterbildung

Die Aufstiegsweiterbildung wird durch ihr Ziel definiert: Sie dient dem beruflichen Aufstieg, der Karriere. Entsprechend baut sie nicht nur auf vorhandenen Fertigkeiten auf, sondern bereitet die Teilnehmenden auch auf die Übernahme neuer Tätigkeitsbereiche vor. So erwerben angehende Führungskräfte beispielsweise Kompetenzen im Bereich Mitarbeiterführung, Teamleitung, Kommunikation; je nach Tätigkeitsfeld und Verantwortungsbereich kommen weitere Inhalte dazu, so etwa Betriebswirtschaft, Erstellung von Dienstplänen, Kennenlernen von Software für die Produktion etc.

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