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Weiterbildung als Gerichtshelfer/in

Gerichtshelfer/-innen sind in den ambulanten sozialen Diensten der Justiz tätig. Ihre Aufgabe besteht vornehmlich in der Ermittlung biografischer und sozialer Hintergründe von Tätern, in der Erstellung von Diagnosen und Prognosen sowie in der Berichterstellung von Auswirkungen und Folgeschäden, die Opfer von Gewalthandlungen oder anderer Straftaten erleiden. Auch dem Täter-Opfer-Ausgleich kommt in ihrer Arbeit hohe Bedeutung zu. Entsprechend hoch sind die persönlichen Anforderungen, denen Gerichtshelfer/-innen gerecht werden müssen. Das erforderliche Bachelorstudium in Sozialarbeit kann sie auf die vielfältigen Tätigkeiten vorbereiten; im Laufe der beruflichen Praxis sehen sich Gerichtshelfer/-innen aber immer wieder mit speziellen Aufgaben konfrontiert, die es erforderlich machen, sich in geeigneten Fortbildungen weiter zu qualifizieren.

Anpassungsweiterbildung und Spezialisierung

Fort- und Weiterbildungen für Gerichtshelfer/-innen lassen sich deren Tätigkeitsschwerpunkten entsprechend in drei Bereiche unterteilen: Weiterbildungen, in denen die Fähigkeit zur psychosozialen Diagnostik geschult wird, Seminare zum Bereich Kommunikation und Fortbildungen, in denen es um rechtliche oder organisatorische Aufgaben und Rahmenbedingungen geht. Wie lassen sich Termine und Büroarbeit optimal koordinieren? Welche Auslagen sind erstattbar und wie wird eine Erstattung beantragt? Wie wirken sich bestimmte Medikamente auf die Psyche von Tätern oder Opfern aus? Welche rechtlichen Grundlagen sind bei Hausbesuchen oder bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu beachten? Jeder einzelne Fall stellt die Gerichtshelfer/-innen vor neue Fragen und Herausforderungen. Das vielfältige Angebot an pädagogischen, psychologischen und arbeitstechnischen Weiterbildungen soll hier unterstützende und aufklärende Hilfestellung leisten. Einen wichtigen Schwerpunkt stellt die Schulung kommunikativer Kompetenzen für Gerichtshelfer/-innen dar. Teilnehmende erlernen Techniken der Konfliktvermeidung und -auflösung, trainieren gewaltfreie Kommunikation und üben sich im mündlichen/telefonischen oder schriftlichen Ausdruck.

Aufstiegsweiterbildung

Der Zugang zum Beruf des/der Gerichtshelfers/-helferin erfolgt über ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in Sozialer Arbeit und verwandten Studiengängen. Eine höhere Qualifizierung ist ausschließlich über das Absolvieren eines aufbauenden Masterstudiums in Sozialer Arbeit oder in den Sozialwissenschaften möglich. Eine Abgrenzung beider Studiengänge nach inhaltlichen Kriterien ist nicht exakt möglich. Beide Studienfächer sollen die bereits erworbenen Kenntnisse und ggf. vorhandenen Berufserfahrungen vertiefen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass der Studiengang Soziale Arbeit eher zu einer Spezialisierung innerhalb der praktischen Tätigkeit führt, also beispielsweise auf die Tätigkeit in der psychiatrischen, forensischen oder pädagogischen Sozialarbeit vorbereitet. Die Sozialwissenschaft führt dagegen intensiver in die wissenschaftliche Diagnostik bzw. in die Grundlagenforschung ein. Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis reicht in der Regel ein Bachelorstudium aus. Wer jedoch leitende Positionen im öffentlichen Dienst anstrebt, sollte sich über ein Masterstudium dafür qualifizieren. Wer in Wissenschaft und Forschung Karriere machen will, wird zudem mindestens eine Promotion, eventuell auch die Habilitation erwägen.

Vorteile durch eine Weiterbildung für Gerichtshelfer (m/w)

Dienstliche Leistung als Kriterium der Besoldungsgruppe

Gerichtshelfer/-innen sind in der Justiz als Angestellte oder als Beamte/Beamtinnen beschäftigt. Ihr Gehalt richtet sich nach den landesüblichen Tarifen und ihrer Eingruppierung in eine bestimmte Besoldungsgruppe. Je nach Zuordnung ergibt sich ein Einstiegsgehalt, das zwischen 2800 und 3900 Euro betragen kann. Um sich für eine höhere Besoldung und die Übernahme ins Beamtenverhältnis zu qualifizieren, müssen Gerichtshelfer/-innen die vom Bundesland formulierten Laufbahnvoraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise in Bayern der Nachweis eines Bachelors oder eines Diploms in einem relevanten Studienfach (Fernstudium ist gleichgestellt) sowie eine mindestens zwei Jahre dauernde hauptberufliche Tätigkeit. Eine Beförderung ist dagegen von weiteren dienstlichen Leistungen abhängig.* Grundsätzlich lässt sich sagen: Je komplexer das Aufgabengebiet, je höher die Übernahme von Eigenverantwortung, desto höher erfolgt auch die Eingruppierung. Fort- und Weiterbildungen vermitteln Gerichtshelfern/-helferinnen die notwendigen Kompetenzen, um diese hohen Ansprüche an ihre Tätigkeit erfüllen und damit leitende Positionen einnehmen zu können.

Fortbildung zum Nutzen der Klientel und als Selbstschutz

Zum beruflichen Alltag von Gerichtshelfern/-helferinnen gehört die beständige Konfrontation mit Gewalt und Kriminalität, mit Täter- und Opferbiografien, mit gerichtlichen Auseinandersetzungen und außergerichtlichen Maßnahmen. Im Versuch, Hintergründe und Auswirkungen zu ermitteln, stoßen sie oft auf Widerstände. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ist Gerichtshelfern/-helferinnen daher in zweierlei Hinsicht zu empfehlen. Zum einen erwerben sie vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit einer nicht immer „zugänglichen“ Klientel. Zum anderen setzen sie sich in den Seminaren und Lehrgängen mit Möglichkeiten auseinander, ihre Arbeit mit der notwendigen Mischung aus Empathie und Distanz, aus Engagement und Routine durchzuführen und sich damit auf Dauer auch vor einem für die sozialen Berufe so typischen „Ausbrennen“ zu schützen. 

http://www.justiz.bayern.de/justiz-und-justizvollzug/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/

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