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Weiterbildung für Pflegedienstleiter/-innen

Pflegedienstleiter/-innen oder Pflegedirektoren/-direktorinnen sind mit dem Thema Weiterbildung bereits vertraut, denn der Zugang zum Beruf eröffnet sich in der Regel durch eine Fortbildung oder ein Studium. Da die Berufsbezeichnung jedoch gesetzlich nicht geschützt und die Ausbildung entsprechend nicht einheitlich geregelt ist, entscheiden die Bildungseinrichtungen weitgehend autonom, welche Inhalte und fachlichen Schwerpunkte sie in der Weiterbildung vermitteln. Auch die Vorkenntnisse der Teilnehmer/-innen, die sich zu Pflegedienstleitern/-leiterinnen haben ausbilden lassen, sind heterogen. Zwar stammen alle aus Gesundheitsberufen, doch haben die einen ihre Berufsausbildung im medizinischen Bereich abgeschlossen, die anderen eine Ausbildung in der Pflege absolviert. Und auch die Ausbildungsarten unterscheiden sich, beispielsweise in Seminare mit Präsenzpflicht und in Fernlehrkurse. Entsprechend unterschiedlich sind die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Pflegedienstleiter/-innen mitbringen. Wer sich in bestimmten Bereichen weiter qualifizieren, sich spezialisieren oder auch auf einen beruflichen Aufstieg vorbereiten möchte, nutzt daher am besten die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegedienstleiter/-innen.

Anpassungsqualifizierung und Spezialisierung

Von besonderer Bedeutung sind qualifizierende Weiterbildungen für all jene, die beispielsweise den Bereich, in dem sie ihren bisherigen Schwerpunkt hatten, wechseln. Doch auch innerhalb eines Bereiches gibt es immer wieder etwas Neues hinzuzulernen. Das gilt nicht allein für die praktische Tätigkeit, dies gilt im Fall von Dienstleitern/-Dienstleiterinnen vor allem auch für die Strukturierung und Organisation, für Verwaltung und Finanzierung ihrer Pflegeeinrichtung, für den Umgang mit der EDV-Anlage oder auch für die Qualitätssicherung und für rechtliche Aspekte in der Pflege. Die Tätigkeit im Pflegedienst ist vielseitig und erfordert zahlreiche Detailkenntnisse. Etwas nicht zu wissen oder zu können, ist kein Mangel; sich fehlende Kenntnisse oder Fertigkeiten anzueignen jedoch unabdingbar. Wie planen und dokumentieren Dienstleiter/-innen Pflegeprozesse? Welche Modelle von Pflege gibt es und wie lässt sich die Pflege betrieblich am besten organisieren? Wie leite ich Mitarbeiter/-innen an und wie kommuniziere ich mit Angehörigen? Im KURSNET der Agentur für Arbeit finden sich diverse Weiterbildungsangebote, die auf diese und weitere Aspekte in der Pflege eingehen.

Aufstiegsweiterbildung

Der Zugang zum Beruf des Pflegedienstleiters/der Pflegedienstleiterin eröffnet sich auch über ein Bachelorstudium. Wer wissenschaftliche Forschung betreiben oder seine Erkenntnisse und Erfahrungen in der Lehre weitergeben möchte, hat die Möglichkeit sich über ein weiterführendes Masterstudium zu qualifizieren. Geeignete Studiengänge sind beispielsweise „Pflegemanagement“, „Gesundheitswissenschaft“ oder auch „Humanmedizin“. Doch sind die meisten Studiengänge gegenwärtig nicht mehr nur Interessierten mit (Fach-)Hochschulreife zugänglich. Auch Personen ohne Abitur können sich an bestimmten Hochschulen für ein Studium einschreiben, sofern sie andere Voraussetzungen erfüllen. Die Weiterbildung wird dann in der Regel mit einem Bachelorstudium beginnen. Pflegedienstleiter/-innen, die eine Existenzgründung anstreben, sollten sich ebenfalls über passende Weiterbildungen informieren, die ihnen das notwendige Know-how für die Selbstständigkeit vermitteln.

Vorteile durch die berufliche Weiterbildung für Pflegedienstleiter/-innen

Verantwortungs- und Aufgabenbereich entscheidet über die Einkommenshöhe

Die Einkommenshöhe von Pflegedienstleitern/-leiterinnen zeigt erhebliche Schwankungen. Auf das Gehalt wirken sich Faktoren wie Dienstjahre, Alter, Wohnort, Familienstand, Qualifikation und Größe des Unternehmens aus. Während für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Tarifvorschriften gelten, fehlen diese für Arbeitsplätze in nicht öffentlichen Einrichtungen. Für die tarifliche Eingruppierung entscheidend ist auch die Größe des Bereichs für die der/die Pflegedienstleiter/-in zuständig ist. Mit zunehmender Zahl an Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und pflegebedürftigen Personen wächst auch das Aufgabengebiet und die Schwierigkeit, die Pflege zu organisieren und zu strukturieren. Pflegedienstleiter/-innen werden tariflich dem „Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst/Pflege- und Betreuungseinrichtungen“ zugeordnet, und zwar in der Regel in den Gruppen 9a bis 12a. Was bedeutet, dass ein/e Pflegedienstleiter/-in, dem oder der nur ein geringer Verantwortungsbereich mit einer eher niedrigen Personenzahl zukommt, ab August 2013 ein Grundeinkommen von maximal EUR 3116 verdient, wogegen das Maximum für Beschäftigte mit höherer Verantwortung, die einen größeren Bereich leiten, bei EUR 4905 liegt. * Sind die Einkommen nicht tariflich geregelt, so bestimmten die Vorgaben des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin sowie das eigene Verhandlungsgeschick die Einkommenshöhe. Pflegedienstleiter/-innen, die sich beruflich weiter qualifiziert haben, Spezialkenntnisse erworben oder eine Aufstiegsweiterbildung absolviert haben, sind dabei in der vorteilhaften Situation, dieses Kenntnisse und Fertigkeiten als Rechtfertigung für ein höheres Einstiegsgehalt anführen zu können.

Sicherheit für die Zukunft oder Sprung in die Selbstständigkeit

Dem Pflegebereich kommen zunehmend mehr Bedeutung und Beachtung zu und allerorten werden qualifizierte Kräfte dringend gesucht. Wenngleich dies häufig noch nicht mit einer angemessenen Bezahlung der Pflegekräfte einhergeht, ist zu erwarten, dass sich daran in Zukunft manches ändern wird. Dies gilt allerdings auch für die Ausbildung und die Qualifikationen, die von Pflegefachkräften und Pflegedienstleitern/-leiterinnen erwartet werden. Es lohnt sich also nicht nur finanziell, sich im Pflegebereich kontinuierlich weiterzubilden. Dabei stehen Pflegedienstleitern/-leiterinnen, die sich im Anschluss an eine Berufsausbildung weiterqualifiziert haben, dieselben Türen offen, wie Absolventen der entsprechenden Studiengänge – mit Ausnahme einer Tätigkeit in Forschung und Lehre. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich nach einer fundierten Weiterbildung mit einem eigenen Pflegedienst selbstständig zu machen und damit auch die Arbeitszeiten und das eigene Pensum weitgehend selbst zu bestimmen. 

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