In den letzten Jahren hat sich der Wirtschaftsjurist neben dem Betriebswirt und dem klassischen Volljuristen als eigenständiger Beruf etabliert. Er ist besonders in Unternehmensbereichen gefragt, die insbesondere interdisziplinäre Fähigkeiten in juristischen und ausgewählten betriebswirtschaftlichen Fachgebieten erfordern.
Während es dem ausgebildeten Volljuristen häufig am notwendigen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge fehlt, mangelt es dem klassischen Betriebswirt oft an den nötigen juristischen Kenntnissen. Diese Lücke kann der Wirtschaftsjurist schließen.
Den Absolventen/Absolventinnen des Fernstudiums Bachelor of Laws Jura/Wirtschaftsrecht bieten sich nicht nur Arbeitsmöglichkeiten in den klassischen juristischen Bereichen, sondern auch in den aus einer immer komplexer werdenden Dienstleistungsgesellschaft hervorgehenden neuen Arbeitsmärkten. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Tätigkeiten als kaufmännisch-juristischer Mitarbeiter in Versicherungen, Geldinstituten, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, Unternehmensberatungsfirmen, Unternehmen der Tourismusbranche oder in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen. Für die Berufe Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar ist dagegen die Befähigung zum Richteramt erforderlich, die ein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium mit erster Prüfung und den anschließenden Vorbereitungsdienst mit zweiter Staatsprüfung voraussetzt (§ 5 Deutsches Richtergesetz); ein Bachelor- oder Masterabschluss in Wirtschaftsrecht genügt dafür nicht.
Die Arbeit im Einkaufs-, Vertriebs- und Entwicklungsbereich ist ebenso möglich wie ein Einstieg als Personalreferent, mit Berufserfahrung auch in Personalleitung oder Geschäftsführung, als Mitarbeiter von Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferbüros mit juristisch-kaufmännischen Aufgaben, als leitende Mitarbeiter in Vereinen und Verbänden etc. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist denkbar, etwa in der Unternehmensberatung. Rechtsdienstleistungen dürfen dabei nur im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes erbracht werden; für die Tätigkeit als Steuerberater ist zusätzlich die Steuerberaterprüfung erforderlich.