Voraussetzung für den Erwerb:
Fahrerlaubnis der Klasse B
Enthaltene Klasse:
D1
Mindestalter:
24 Jahre
Gültigkeit:
5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)