Voraussetzung für den Erwerb:

Fahrerlaubnis der Klasse B

Enthaltene Klasse:

D1

Mindestalter:

24 Jahre

Gültigkeit:

5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)