Berufsgenossenschaftliche Grundregeln/Arbeitssicherheit BGV A01, Theoretische Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Regeln, z.B. BGR 500, Praktische Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Regeln, BGR 500 auf folgenden Baugräten: Minibagger, Mobilbagger, Kettenbagger mit mehr als 20to. zul.GM sowie Radlader mit ca. 8to. zul.GM.