Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung erfüllt in vollem Umfang die gesetzlichen Vorgaben der Anlage 1, Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrfQV)
Inhalte:
Als Umsteiger werden sowohl LKW-Fahrer/-innen bezeichnet, die fortan (zusätzlich) im Personenverkehr tätig sein möchten, als auch Busfahrer/- innen, die auf den Lastkraftwagen umsatteln. Diese haben die Möglichkeit, den theoretischen und praktischen Teil der jeweiligen Prüfung (in der Grundqualifikation) bzw. den Lehrgang und die Prüfung (in der beschleunigten Grundqualifikation) zu verkürzen. In der beschleunigten Grundqualifikation sind dabei 35 Unterrichtsstunden zu absolvieren, wovon 2,5 Stunden auf das Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Klasse entfallen.
• Sicherheit der Fahrgäste
• Sicherheit der Ladung im Bus
• Rechtsvorschriften im Personenverkehr
• Wirtschaftliches Umfeld im Personenverkehr
• Risiken des Straßenverkehrs im Bus
• Verhalten bei Notfällen im Bus