Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung erfüllt in vollem Umfang die gesetzlichen Vorgaben der Fahrschülerausbildungsverordnung (FahrschAusbO), des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Durchführungsverordnung Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG).
Inhalte:
Klasse C1
Unterweisung am Fahrzeug
Übungsfahrstunden
(Stadtfahrt/Grundaufgaben/Abfahrtskontrolle)
Sonderfahrten
Autobahn