Als Pflegedienstleiter/-in (kurz: PDL) haben Sie die Schlüsselposition zwischen Stations- bzw. Abteilungsleitung und der direkten Geschäftsführung inne. Zu Ihrem Tätigkeitsfeld in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege zählen sowohl organisatorische als auch verwaltende Aufgaben - von der Personalplanung und Organisation der Dienstpläne bis hin zur Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards. Basierend auf den Grundlagen, die Sie sich bereits während Ihrer Ausbildung und Ihrer Berufspraxis angeeignet haben, vermitteln wir Ihnen in unserer Weiterbildung neben Kenntnissen aus den Bereichen Management, Kommunikation, Recht und Führung auch erweiterte Kompetenzen in den Themen Projektmanagement, Konfliktmanagement und Teamführung. Der erfolgreiche Abschluss des IHK-Zertifikatslehrganges schafft die Voraussetzungen, um als leitende oder stellvertretende Pflegefachkraft (PDL) in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege von den Pflegekassen anerkannt und eingesetzt zu werden zu können und Führungs- und Leitungsaufgaben wahrzunehmen. Mit Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat "Leitende Fachkraft in der Pflege nach § 71 SGB XI". Gut zu wissen: Mit dem o.g. Abschluss erwerben Sie gleichzeitig den Abschluss "Wohnbereichsleitung in der Pflege" (WBL). Methoden: Lehrgespräch, Dozentenvortrag, Einzel- und Gruppenarbeit, Übungen, Erfahrungsaustausch, Präsentationen und Diskussionen, umfangreiche Praxisbeispiele, Online-Campus Die künftigen Führungskräfte sollen durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis, das Arbeiten mit Fallbeispielen und die Auswahl unterschiedlicher Unterrichtsformen sowie -medien berufliche Handlungskompetenz als Schlüsselqualifikation entwickeln.
Leitende Fachkraft in der Pflege nach § 71 SGB XI
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Dauer
- 12 Monate
- Start
- nächster Start: 2026-10-27
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Als Pflegedienstleiter/-in (kurz: PDL) haben Sie die Schlüsselposition zwischen Stations- bzw. Abteilungsleitung und der direkten Geschäftsführung inne.
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Leitende Fachkraft in der Pflege nach § 71 SGB XI“
Ist „Leitende Fachkraft in der Pflege nach § 71 SGB XI“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Leitende Fachkraft in der Pflege nach § 71 SGB XI“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 12 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Leitende Fachkraft in der Pflege nach § 71 SGB XI“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Leitende Fachkraft in der Pflege nach § 71 SGB XI“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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