Wichtig: bitte besprechen Sie mit ihrem Sachbearbeiter und uns die aktuelle Lage zur NISV-Verordnung der Bund und Länder:
ab dem 01.01.2023 dürfen Kosmetiker ohne sog NISV Nachweise (lese hierzu die NISV-Verordnung der Bund und Länder) nicht ohne Fachkundenachweis bestimmte apparative Anlagen wie IPL, Laser, Ultraschall oder Hoch-Niederfrequenzgeräte in der Kabine anwenden. Da Diese Behandlungen jedoch den Markt beherrschen, sind die Fachkundenachweise für die Kosmetiker/innen unverzichtbar. Gleichzeitig erhöhen Sie Ihre Bewerbungschancen , wenn Sie diese Nachweise in Ihren Bewerbungsunterlagen vorlegen können.
Wir beraten Sie diesbezüglich gesondert.
Ausbildung zur/zum medizinische/n Fachkosmetiker/in
- Der Beruf/rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutz & Berufshygiene/Mikrobiologie
- Kosmetische Rohstoffe & Wirkstoffe
- Produktgrundlagen kosmetischer Präparate/Naturkosmetik
- Allgemeine Anatomie & Physiologie
- Hautveränderungen und -erkrankungen
- Behandlungskosmetik Gesicht & Körper
- Kosmetische Hand- & Fußpflege
- Apparative Kosmetik von Bürstenschleifgerät bis Kristall-Microdermabrasion und Diamant-Microdermabrasion
- Microneedling, Mesotherapien
- Permanent Makeup, Microblading
- Eyelash-Extensions
- Warenbewirtschaftung/Unternehmensführung
- NISV Schein Grundlagen der Haut
Sie bringen zur Ausbildung bitte Folgendes aus eigenem Bestand mit:
- 1 großes weißes Handtuch (Dusch- oder Saunatuch)
- 2 Gästehandtücher weiß
- helle Hausschuhe (vor Ort leihbar)
- Hygienemaske, Einweghandschuhe,Einwegtaschentücher (Tissues)