Amtlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit zum Erwerb der Sachkunde nach § 28 (2) Satz 1 Nr. 3 GenTSV bzw. Aktualisierungskurs nach § 28 (3) GenTSV.
Der Kurs ist als Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 GenTSV zur Erneuerung des Sachkundenachweises für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für Absolventen des Grundkurses konzipiert.