Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2 nach Anlage 1 BKrFQV: Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3 nach Anlage 1 BKrFQV: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik