Ablauf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE
Die Ausbildung ist gesetzlich durch das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) geregelt.
Dauer:
mindestens 12 Monate.
Davon 8 ½ Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte
4 Monate praktische Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule
Inhalte der Ausbildung:
Die Ausbildung enthält neben dem Erlernen der obligatorischen theoretischen Berufskenntnisse und pädagogischen Fähigkeiten auch die Notwendigkeit, ein Fahrzeug von der Beifahrerseite zu beherrschen.
Fachliches Professionswissen
Pädagogisch-psychologische, verkehrspädagogisches Professionswissen
Fahrerisches Professionswissen