Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
nach AEVO
Der erfolgreiche Abschluss der AEVO ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.

Grundlegende Qualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Betriebstechnik"
Planung, Beschaffung und Bau
Betrieb, Einsatz und Instandhaltung
Handlungsbereich "Betriebsorganisation"
Kostenwesen
Anwenden von Methoden der Planung und
Kommunikation
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Recht
Handlungsbereich "Führung und Personal"
Personalführung
Qualitätsmanagement
Mitarbeiterunterweisung