Vermittlung von Wissen, Akzeptanz und Umsetzung in Theorie und Praxis nach den Gesetzen FeV, GüKG, FahrschAusbO, StVO, StVZO, FZV, ABMG, FahrlG., um dann den Bus und die Fahrgäste sicher und gewandt durch den Straßenverkehr zu bewegen.

Unser Ziel: Sie zu einem geübten, regelkonformen, sicheren, partnerschaftlichen und umweltbewussten Bus-Fahrer*In auszubilden.

Die Ausbildung erfolgt entsprechend der Fahrerlaubnisverordnung. Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung erfüllt in vollem Umfang die gesetzlichen Vorgaben der Fahrschülerausbildungsverordnung (FahrschAusbO), des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Durchführungsverordnung Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG).

- Unterweisung am Fahrzeug
- Übungsfahrstunden (Stadtfahrt, Grundaufgaben, Abfahrkontrolle)
- Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Nacht)