Praxistraining:


Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu unterrichten. Für die Übernahme von
Bewachungstätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung.


Die Inhalte auf einen Blick:

• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
• Bürgerliches Gesetzbuch
• Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
• Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
• Grundzüge der Sicherheitstechnik