Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten bergen gesundheitliche Gefahren. Dies betrifft etwa die Arbeit an Asbestzementrohren, Fassadenverkleidungen, Asbestzementplatten usw. Sie dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, welche die Gefahren fachkundig einschätzen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen können (nach TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrstoffe, Stand Januar 2014). Neben passender sicherheitstechnischer Ausstattung werden hierfür sachkundige Mitarbeiter benötigt.

Für den Umgang mit Asbestzementprodukten ist ein vereinfachter Sachkundenachweis erforderlich. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang werden den Teilnehmern die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Anschließend erhalten die Teilnehmer den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis. Dieser befugt sie, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an allen Asbestzementprodukten vorzunehmen. Darüber hinaus dürfen sie Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen.

Schwerpunkte
Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbestzement
Verwendung von Asbestzement
Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
Personelle Anforderungen
Sicherheitstechnische Maßnahmen
Abfallentsorgung