Beschleunigte Grundqualifikation zum erhalt der Fahrerqualifikation im Güterkraft- oder Personenverkehr
- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Zertifikat
- Lernform
- Präsenz
- Start
- laufend
Förderung
bis 100 %- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (AZAV-Voraussetzung).
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Beschleunigte Grundqualifikation zum erhalt der Fahrerqualifikation im Güterkraft- oder Personenverkehr
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG“
Ist „Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsgutschein. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Was kostet „Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG“?
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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