Der Inhalt der Qualifizierung basiert auf dem bereits vermittelten Wissen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung zum Pflegehelfer, wobei eingangs einige Grundlagen der Pflege allgemein wiederholt und vertieft werden, um eine gemeinsame Basis für die Fortsetzung im Bereich der Behandlungspflege zu garantieren. Die theoretische Wissensvermittlung wird durch gezielte praktische Anwendungen und Übungen untersetzt.

Unter Behandlungspflege werden ärztliche Tätigkeiten verstanden, die vom Arzt an Pflegekräfte delegiert und von diesen nach entsprechender Qualifikation verrichtet werden. Es geht also um ärztlich verordnete Leistungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung, die nicht vom Arzt selber erbracht werden, aber zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich sind.

Pflegekräfte, die Behandlungspflegeleistungen durchführen möchten, benötigen diese Qualifikation.

Kursinhalte:
  • Blutdruck und Blutdruckmessung
  • Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
  • Medikamentengabe (Arzneimittellehre)
  • Injektion, s.c. und Richten von Injektionen
  • Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von Dekubiti bis Grad 2
  • Versorgung eines SPK (suprapubischen Katheters) und Umgang mit einer PEG (perkutanen endoskopischen Gastrostomie)
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Verabreichung von Augentropfen und -salben
  • Klistiere/Klysma
  • Inhalation
  • Durchführung dermatologischer Bäder und medizinischer Einreibungen
  • Wärme- und Kältetherapie
  • Hygiene und Eigenschutz
  • Notfall
  • Haftungsrecht
  • Unterrichtsvor- und Nachbereitung sowie Prüfungsvorbereitung