Maschinenparks und stillgelegte Anlagen benötigen Schutz vor Diebstahl, Vandalismus, unbefugtem Zutritt und technischen Risiken. Diese Weiterbildung bereitet auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO (IHK) vor und vermittelt Grundlagen für Sicherheitsaufgaben an ruhenden oder teilaktiven Industrieanlagen.
Teilnehmende befassen sich mit Kontrollrouten, Gefahrenbereichen, Abschaltungen, Fremdfirmenkontakt, Arbeitsschutz, Meldewegen und Verhalten in unübersichtlichen Technikbereichen.
Der Schwerpunkt liegt auf Sichtkontrollen, Schutz hochwertiger Maschinen, Erkennen technischer Auffälligkeiten und dokumentierter Übergabe an Verantwortliche.

Ausbildungsinhalte / Module
Modul: Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34a

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht (§34a GewO, BewachV)
  • Datenschutz (DSGVO im Sicherheitsdienst)
  • Bürgerliches Recht (BGB)
  • Straf- und Verfahrensrecht (StGB)
  • Waffenrecht und Waffenkunde
  • Unfallverhütungsvorschriften / Arbeitsschutz
  • Umgang mit Menschen, Kommunikation und Deeskalation
  • Verhalten in Gefahrensituationen
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik

Fachbereich Maschinenpark- und Anlagenstillstand-Sicherung

  • Grundlagen der Sicherheitsaufgaben bei Maschinenparks und stillstehenden Anlagen
  • Kontrollgänge in Hallen, Technikbereichen und Außenflächen
  • Schutz von Maschinen, Werkzeugen, Kabeln und Ersatzteilen
  • Umgang mit Gefahrenbereichen, Abschaltungen und Fremdfirmenarbeiten
  • Meldewege bei Leckagen, Manipulation, Einbruchspuren oder technischen Auffälligkeiten
  • Dokumentation von Kontrollen, Anlagenzuständen und besonderen Ereignissen

Ziel der Maßnahme

  • Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34a IHK
  • Erwerb von Kenntnissen für Sicherheitsaufgaben an industriellen Anlagen und Technikstandorten
  • Qualifizierung für Tätigkeiten in Maschinenparks, Produktionshallen, Anlagenstillständen und Industrieobjekten