Seit dem 10.09.2008 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) für Busfahrer in Kraft getreten.
Dieses schreibt vor, dass jeder Kraftfahrer der Klasse D1, D1E, D, DE an einer sogenannten beschleunigten Grundqualifikation - und darüber hinaus alle fünf Jahre an einer Weiterbildung - teilzunehmen hat, falls eine gewerbliche Tätigkeit im Personenverkehr ausgeübt wird.

Busfahrer, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder ändern möchten, bezeichnet man als Umsteiger.
Also sogenannte Bestandswahrer wird diesem Personenkreis die Möglichkeit gegeben, an einer verkürzten Version der beschleunigten Grundqualifikation teilzunehmen.
Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 fallen auch unter diese Regelung.

Inhalte:

Fahrgastsicherheit

  • Sicherheit der Ladung
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Einschätzung der Lage bei Notfällen