Am 02. März 2016 trat der Artikel 33 der Fahrtenschreiber-Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Kraft.
Dieser überträgt dem Unternehmer die uneingeschränkte Unterweisungspflicht gegenüber seinem Fahrpersonal am Kontrollgerät. Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Fahrer am Kontrollgerät geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße des Fahrers (vgl. Artikel 33 Absatz 3 VO 165/2014).
Eine normale Berufskraftfahrer-Schulung über Lenk- und Ruhezeiten reicht nicht aus.
Dieser Lehrgang vermittelt folgende Inhalte:
- Arbeits- und Sozialvorschriften
- Ziel und Geltungsbereich der neuen EG VO 561/2006
- Richtlinie 2002/15 EG Regelung der Arbeitszeit von Personen im Fahrbetrieb
- Arbeitszeitgesetz nach § 21 a
- Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung
- Arbeitszeitnachweis
Digitales Kontrollgerät
- Einführung des digitalen Kontrollgerätes
- Gesetzliche Grundlagen
- Technik des digitalen Kontrollgerätes
- Aufzeichnungen
- Kontrollgerätekarten
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgeräten
Die Unterweisung erfolgt an folgenden Geräten:
- Siemens VDO
- Stoneridge