Seit dem 10.09.2009 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) für Lkw-Fahrer in Kraft getreten.
Dieses schreibt vor, dass jeder Kraftfahrer der Klasse C1, C1E, C, CE an einer sogenannten beschleunigten Grundqualifikation - und darüber hinaus alle fünf Jahre an einer Weiterbildung - teilzunehmen hat, falls eine gewerbliche Tätigkeit im Güterverkehr ausgeübt wird.

Lkw-Fahrer, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten oder ändern möchten, bezeichnet man als Umsteiger.
Also sogenannte Bestandswahrer wird diesem Personenkreis die Möglichkeit gegeben, an einer verkürzten Version der beschleunigten Grundqualifikation teilzunehmen.
Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 fallen auch unter diese Regelung.

Inhalte:

  • Ladungssicherung
  • Vorschriften im Güterverkehr
  • Risiken des Straßenverkehrs
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs