Arbeiten mit Freischneidern beinhalten eine sehr hohe Unfallgefahr für Anwender und unbeteiligte Personen. Sie gehören deshalb zu den gefährlichsten Arbeiten, die im GaLa-Bau, Forst - und Kommunalbereich sowie im privaten Einsatz durchgeführt werden.
Der Arbeitgeber ist gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Arbeiten mit Freischneidern, zu erstellen. Hierzu gehört auch, die ausreichende Qualifikation der Beschäftigten zu überprüfen und festzulegen.
Inhalte:
- Aufbau und Funktion verschiedener Freischneider
- Pflege und Instandhaltung
- Handhabung und praktischer Einsatz
- Werkzeugauswahl
- Arbeiten mit verschiedenen Werkzeugen
- Kombigeräte
- Arbeitssicherheit