Fahrer, die nach dem 10.09.2008 den Führerschein Kl. D1, D1E, D oder DE erteilt bekommen und im Personenverkehr gewerblich fahren wollen, müssen eine Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom 01.10.06 nachweisen. Sie erwerben diese Grundqualifikation bei der DEULA durch die Teilnahme am Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr" einschl. einer Theroie-Prüfung (IHK) von 1,5 Std. Die enthaltenen Fahrpraktischen Übungen sind ihr persönliches Anwendungstraining für den Einsatz als Bus-Fahrer.
Voraussetzungen:
Ab Mindestalter 21 Jahre: Der Einsatz auf Fahrzeugen der Führerscheinklassen D1 oder D1E ist möglich ohne Beschränkung und auf Fahrzeugen der Führerscheinklassen D oder DE mit Beschränkung im Linenverkehr auf max. 50 KM. Ab Mindesalter 23 Jahre: Keine Beschränkung des Einsatzes. Ein Gültiger Führerschein Kl. D sollte bereits vorliegen.
Inhalte:
Eco-Training & Assistenzsysteme, Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber, Gefahrenwahrnehmung, Schadensprävention, Sicherheit für Ladung und Fahrgast:
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Kenntnis der Vorschriften im Personenverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Fahrpraktische Übungen
- Einweisung Fahrerarbeitsplatz
- Verhalten an Haltestellen, Fahren im Betriebshof
- Besonderheiten beim Rückwärtsfahren
- Türbetätigung, Bedienung der Verständigungsanlagen
- Energiesparende Fahrweise