Wir bieten Ihnen die Weiterbildung nach Maß!
Was fordert das Gesetz von Ihnen?
Das ?neue? Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) trat bereits am 01.10.06 in Kraft. Es regelt den Berufszugang für Busfahrer neu und wurde zum 10. September 2008 erstmalig wirksam.
Wer ist betroffen? Alle Fahrer, die im Personenverkehr gewerblich fahren und mit einem Fahrzeug unterwegs sind, für das die Fahrerlaubnis Klasse D oder DE erforderlich ist. Für alle gewerblich tätigen Busfahrer ist die regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen. Die Weiterbildung wird durch 35 Stunden Unterricht (je 60 Min.) alle 5 Jahre ohne Prüfung erworben. Hier ergeben sich nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten, diese 35 Stunden alle 5 Jahre nachzuweisen:
Wählen Sie aus:
?5 Tage zu je 7 Std. im Block (nur Theorie oder mit Praxispart Eco-Training)
ODER
?5x 1 Tag zu je 7 Std. über 5 Jahre verteilt
Inhalte der 5 Tagesmodule
Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme ? Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß.
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber ? Im Zuge des stetig steigenden Konkurrenzdrucks müssen sich Unternehmen durch ein positives Image von der Konkurrenz abheben. Wie kann der Fahrer aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen?
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung ? Der richtige Umgang mit den immer höher werdenden Standards in der Sicherheitstechnik im modernen Bus macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden, vor allem zum Verhalten in Grenzsituationen.
Modul 4: Schadensprävention ? Kenntnisse zu den Sozialvorschriften sowie den typischen Risiken und Arbeitsunfällen im Fahrerberuf vermindern die Gefahren.
Modul 5: Sicherheit für Ladung und Fahrgast ? Die Sicherheit der Fahrgäste und die eigene Gesundheit sind der Maßstab für die erfolgreiche Tätigkeit als Busfahrer.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den Weiterbildungsmodulen an! Da die Teilnehmer 7 Tage vor Lehrgangsbeginn verpflichtend beim Ministerium gemeldet werden müssen, können kurzfristige Anmeldungen leider nicht berücksichtigt werden.