Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr müssen alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung (sogenannte "5 Module") absolvieren. Die Weiterbildung ist Grundlage für den Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein ersetzt hat.
Die Weiterbildung muss insgesamt 35 Stunden (je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden betragen. In Tagesseminaren bieten wir verschiedene Themen aus den drei Kenntnisbereichen an.