Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr müssen alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung (sogenannte "5 Module") absolvieren. Die Weiterbildung ist Grundlage für den Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein ersetzt hat.

Die Dauer der Weiterbildung beträgt insgesamt 35 Stunden (je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden. Eine Prüfung findet nicht statt.

Wir bieten die Weiterbildung als Wochenseminar von Montag bis Freitag an.