Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr müssen laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich zum Führerschein eine besondere Qualifikation nachweisen. Das betrifft Selbstständige und Angestellte, die gewerblich mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE unterwegs sind.

Diese Qualifikation ist Grundlage für den Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises, ohne den keine gewerblichen Transporte durchgeführt werden dürfen.