Nach den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 § 4 i.V. mit DGUV Regel 100-001 § 23) dürfen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zu wiederholen. Dies gilt auch für den Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern).

Inhalt: Anforderungen an den Fahrer (Eignung, Fahrauftrag, Betriebsanweisung, Betriebsanleitung, bestimmungsbemäße Verwendung, PSA)

Physikalische Grundlagen in der Praxis (Schwerpunkt, Standsicherheit, Tragfähigkeit, Lastaufnahme, Verfahren von Lasten, Standsicherheit, Fahren von Kurven / Schrägen / Ebenen / Aufzügen / Straßen, Arbeiten am Regal)