Damit ein sicheres Spiel im Außengelände möglich ist, sind die Spielplatzgeräte sowie die Spielanlage regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Es besteht eine dreistufige Prüfpflicht: Sichtkontrolle, Funktionskontrolle und Hauptkontrolle. Die Sichtkontrolle oder visuelle Routine-Inspektion dient dem Erkennen und Entfernen offensichtlicher Gefahrenquellen, zum Beispiel Verschmutzungen, Scherben oder scharfen Kanten oder Verschleißerscheinungen an Spielplatzgeräten. Je nach Beanspruchung oder Gefährdung kann dies täglich erforderlich sein. Fehlerhafte und instabile Geräte sind zu sperren und an die Verantwortlichen zu melden.

Diese Prüfung kann durch eingewiesene Personen durchgeführt werden. Diese sind in der Regel das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen.

Dieses Seminar richtet sich an das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und vermittelt die zur Durchführung der Sichtkontrolle erforderlichen Kenntnisse.

Inhalte:

- Rechtliche Grundlagen der Wartung und Kontrolle (BGB § 823, Haftungsfragen)

- DGUV-Normen (DGUV Regel 102-602, DGUV Vorschrift 82, DGUV Information 202-022)

- Organisation der Wartung und Kontrolle (DIN EN 1176-7)

- Fallschutzproblematik (Freie Fallhöhen, Aufprallflächen, Fallschutzmaterialien)

- Visuelle Routine-Inspektion (Vorbereitung und Durchführung)