unehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive
Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen
Unterstützung sowie mit Fragen zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen in
Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich.
Die qualifizierte Beratung zu diesen Fragestellungen in Einrichtungen der Pflege kann von den
gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche
Abschluss einer geregelten Weiterbildung, in der spezifische Kompetenzen erworben werden.
Theorieteil
72 Stunden in Präsenz
Praxisteil 1
Zwei Beratungsprozesse mit insgesamt 4 begleiteten Gesprächen einschließlich Vor- und Nachbereitung
sowie Dokumentation. Zwei Tage begleitendes Coaching.
Praxisteil 2
Sieben alleinverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse einschließlich Vor- und Nachbereitung
sowie Dokumentation. Ein Tag begleitendes Coaching.
• Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
• Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten
• Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
• Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte
Lebensphase
• Dokumentation und Vernetzung
• Durchführung von Beratungsgesprächen mit Reflexion
• Seelsorgerische Aspekte der Beratung
Zielgruppe
Examinierte Pflegefachkräfte aus der Altenpflege, Gesu
Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V
Diakonisches Institut für Soziale Berufe gGmbH Dornstadt · Dornstadt
- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Zertifikat
- Lernform
- Präsenz
- Dauer
- 8 Monate
- Start
- nächster Start: 2027-04-11
Förderung
bis 100 %- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (AZAV-Voraussetzung).
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Bildungsgutschein: Quelle (Stand 2026-07)
Über den Kurs
unehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw.
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“
Ist „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsgutschein. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“?
Die Weiterbildung dauert 8 Monate.
Was kostet „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“?
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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