- Volks- und Betriebswirtschaftlehre
- Rechnungswesen
- Datenverarbeitung
- Recht und Steuern
- Informations- und Kommunikationstechniken
- Unternehmensführung
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- IHK-Abschluss
- Lernform
- Präsenz
- Start
- laufend
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Aufstiegs-BAföG: Quelle (Stand 2026-07)
Über den Kurs
Volks- und Betriebswirtschaftlehre Rechnungswesen Datenverarbeitung Recht und Steuern Informations- und Kommunikationstechniken Unternehmensführung
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „IHK-gepr. Wirtschaftsfachwirt(in)“
Ist „IHK-gepr. Wirtschaftsfachwirt(in)“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Welchen Abschluss erhalte ich bei „IHK-gepr. Wirtschaftsfachwirt(in)“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: IHK-Abschluss.
In welcher Lernform findet „IHK-gepr. Wirtschaftsfachwirt(in)“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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