Sie sind die Schnittstelle zwischen Planung und Fertigung, wirken als Mittler zwischen (Fach-)Arbeitern und Management: Industriemeister IHK nehmen nach wie vor eine Schlüsselstellung in Unternehmen ein.

Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik - sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb, Montage und Inbetriebnahme sowie Betriebserhaltung und Service handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen. Die Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt IHK [ möglich.

  • CCI = Chamber of Commerce and Industry

Schritt für Schritt zum Meisterglück

Die Kursdurchführung gliedert sich in einer klaren Trennung zwischen der Vorbereitung zur Basisqualifikation (BQ) und der Vorbereitung zur Handlungsspezifischen Qualifikation (HQ). Für die Teilnehmer sind so die Prüfungsteile deutlich abgegrenzt.

Inhalt
Fachrichtungsübergreifender Basisqualifikationsteil

*Rechtsbewusstes Handeln
*Betriebswirtschaftliches Handeln
*Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
*Zusammenarbeit im Betrieb
*Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifischer Qualifikationsteil
Technik

*Systemintegration
*Technische Applikationen
*Support und Service

Organisation

*Betriebliches Kostenwesen
*Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
*Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Führung und Personal

*Personalführung
*Personalentwicklung
*Qualitätsmanagement

Voraussetzungen für die Zulassung

An der Prüfung im Prüfungsteil ""Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"" darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:

*Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Mechatroniker (m/w) oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektrofahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
*Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
*Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil ""Handlungsspezifische Qualifikationen"" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

*Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils ""Fachübergreifende Basisqualifikationen"" und
*In den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und Nachweis von Berufserfahrung in elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung.

Bei Vollzeitveranstaltungen muss ein Jahr Berufspraxis bereits bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden.

Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. Die Eckert Schulen bieten die separate Ausbildereignungsprüfung (AdA) auch zeitlich angepasst während der Weiterbildung zum Industriemeister an. (siehe Kursangebote zur AdA-Prüfung []).