Diese Maßnahme vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Tätigkeit im Bereich der Behandlungspflege in den Leistungsgruppen 1 und 2 gemäß des Vertrags über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe gemäß §§132, 132a Abs. 2 SGB V. Für die anschließende eigenständige Durchführung der Behandlungspflege ist ein anschließendes dreimonatiges Praktikum zur Anleitung und Einarbeitung durch eine dreijährig examinierte Pflegefachkraft in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung vorgeschrieben. Teilnehmende, deren Praktikum (z.B. durch Anleitung bei ihrem Arbeitgeber oder vorherige verbindliche Zusage einer Einrichtung) vor Maßnahmeantritt nicht gesichert ist, müssen an der Variante mit Praktikum teilnehmen.

Die Inhalte entsprechen dem Curriculum zur theoretischen Schulung gemäß §17 des Vertrags über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe gemäß §§132, 132 a Abs. 2 SGB V. Es sind fachtheoretische und fachpraktische Anteile enthalten.
- Blutdruckmessung
- Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
- Medikamentengabe (Arzneimittellehre)
- Injektionen, s.c.
- Umgang mit Kompressionsstrümpfen
- Versorgung von Dekubiti bis Grad II
- Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters und Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
- Flüssigkeitsbilanzierung und Verabreichung von Augentropfen und -salben
- Klistiere und Klysma
- Inhalationen
- Durchführung dermatologischer Bäder und Medizinische Einreibungen, Kältetherapie
- Hygiene
- Notfall
- Haftungsrecht