Starten Sie Ihre Fahrlehrerausbildung und werden Sie der/die Lehrer/in, der/die Sicherheit sowie vorschriftsmäßige, sichere, gewandte und umweltschonende Fahrzeugführung auf die Straße bringt!
Fahrlehrer/innen spielen eine entscheidende Rolle in der Ausbildung zukünftiger Kraftfahrzeugführer/innen. Sie haben die wichtige Aufgabe, sowohl praktischen als auch theoretischen Unterricht über das Führen von Kraftfahrzeugen zu vermitteln. Ihr Ziel ist es, den Schülern/Schülerinnen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst im Straßenverkehr zu agieren. Die Arbeit als Fahrlehrer/in ist sehr vielfältig und erfordert nicht nur umfassendes Fachwissen, sondern auch soziale Kompetenz.
Der Grundlehrgang Fahrlehrer BE (PKW) stellt die grundlegende Qualifikation dar auf der weiteren Klassen, Fahrlehrer A (Motorrad), CE (LKW) und DE (Bus), aufgebaut werden können.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer BE inklusiver Fahrerlaubnis BE dauert 15,2 Monate und läuft wie folgt ab:
• 1 Woche Einführungsphase in der Fahrlehrerfachschule
• 2 Wochen Hospitationsphase in der Ausbildungsfahrschule
• 1 Woche Auswertungsphase in der Fahrlehrerfachschule
• 7 Monate theoretische und praktische Ausbildung in der
Fahrlehrerfachschule inklusive 1 Woche Hospitation in der
Ausbildungsfahrschule. In dieser Zeit findet auch die Ausbildung
zur Fahrerlaubnis BE sowie die "Fahrpraktische Prüfung" statt.
• 2 Monate Prüfungsvorbereitung. In dieser Zeit findet auch die
"Schriftliche und Mündliche Fachkundeprüfung" statt.
Sind die drei Prüfungen bestanden erhält der Fahrlehreranwärter/die Fahrlehreranwärterin einen befristeten "Anwärterschein Fahrlehrer".
• 4 Monate Lehrpraktikum in der Ausbildungsfahrschule inklusive
1. Reflexion (2 Tage) und 2. Reflexion (1 Woche) in der
Fahrlehrerfachschule
• 1 Monat Prüfungsvorbereitung in der Fahrlehrerfachschule. In
dieser Zeit findet die "Theoretische und Praktische Lehrprobe"
in der Ausbildungsfahrschule statt.
Sind die zwei Lehrproben bestanden erhält der Fahrlehreranwärter/die Fahrlehreranwärterin eine unbefristete Fahrlehrerlaubnis "Fahrlehrerschein"
Die Ausbildungsinhalte umfassen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1), Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3) und Anlage 6 (zu § 5 Absatz 5) sowie gemäß Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) FahrlAusbV die nachfolgenden Kompetenzbereiche:
• Ausbildung Fahrerlaubnis BE
• Ausbildung Fahrlehrer BE
• Verkehrsverhalten
• Recht
• Technik
• Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
• Erziehen
• Beurteilen
• Fahraufgaben
• Grundfahraufgaben
• Erste-Hilfe-Kurs
• Lehrpraktikum