Ausschreibungsunterlagen und Inhalte siehe bitte unter www.fdf.de
AufstiegsfortbildungPräsenz
Florist-Meisterlehrgang
Fachverband Deutscher Floristen e.V., BV im FloristPark International · Gelsenkirchen
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Start
- laufend
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Ausschreibungsunterlagen und Inhalte siehe bitte unter www.fdf.de
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Florist-Meisterlehrgang“
Ist „Florist-Meisterlehrgang“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Florist-Meisterlehrgang“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Florist-Meisterlehrgang“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.