Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) schreibt für jeden, der nach dem 10.September 2008 die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE bzw. nach dem 10. September 2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E oder CE erwirbt und zu gewerblichen Zwecken ein Fahrzeug dieser Klassen führen will, eine Grundqualifikation vor. Diese Grundqualifikation kann durch den Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung" erworben werden.