Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) für Personen- und Güterverkehr umfasst fünf Module zu je 7 Stunden, also eine Gesamtdauer von 35 Stunden, die innerhalb von fünf Jahren absolviert werden müssen. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise. Die Teilnahme an den Modulen ist verpflichtend für alle, die gewerblich Lkw oder Busse der Klassen C/CE oder D/DE führen. Der Nachweis erfolgt über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), der den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt.