Das Gesetz über die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU - Rechts umgesetzt.


Weiterhin ein geübter, regelkonformer, sicherer, partnerschaftlicher und umweltbewusster LKW-Fahrer/in und Berufskraftfahrer/in in Güterverkehr zu sein.


Modul 1 - Eco-Training & Assistenzsysteme - Die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3
Modul 2 - Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber - Die Kenntnisbereiche 2.1, 2.2, 2.3
Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung - Die Kenntnisbereiche 1.2, 1.5, 1.6, 3.1, 3.5, 3.5
Modul 4 - Schadensprävention - Die Kenntnisbereiche 1.5, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7
Modul 5 - Sicherheit für Ladung - Die Kenntnisbereiche 1.4, 1.5, 1.6