Das Gesetz über die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU - Rechts umgesetzt.
Weiterhin ein geübter, regelkonformer, sicherer, partnerschaftlicher und umweltbewusster Bus Fahrer/in und Berufskraftfahrer/in und Personenverkehr zu sein. Vorbesitz einer Bus-FE-Klasse.