Das Gesetz über die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraftverklehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU - Rechts umgesetzt.
Weiterhin ein geübter, regelkonformer, sicherer, partnerschaftlicher und umweltbewusster Lkw- Fahrer/in und Berufskraftfahrer/in und Güterverkehr zu sein. Vorbesitz einer LKW-FE-Klasse.