Theoretischer Unterricht:
- mind. 6 Unterrichtseinheiten Basiswissen und 10 Unterrichtseinheiten Spezialwissen.
Praktischer Unterricht:
- Grundausbildung nach den Inhalten der FeV,
- Sonderfahrten (mind.): Überland (5 UE), Autobahn (2 UE), Nachtfahrten (3 UE).
Optional wird die Weiterbildung mit einem Praktikum zur Umsetzung des vermittelten Wissens in der Praxis angeboten.