- Ausbildung an einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach Rahmenplan
(FahrlAusbV)
- Prüfung theoretisch und fahrpraktisch
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Start
- laufend
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Aufstiegs-BAföG: Quelle (Stand 2026-07)
Über den Kurs
- Ausbildung an einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach Rahmenplan (FahrlAusbV) - Prüfung theoretisch und fahrpraktisch
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Fahrlehrerlaubnis Klasse A“
Ist „Fahrlehrerlaubnis Klasse A“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Fahrlehrerlaubnis Klasse A“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Fahrlehrerlaubnis Klasse A“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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