Die Ausbildung zum Busfahrer erfolgt in Deutschland über den Führerschein der Klasse D bzw. DE im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung (BKF) oder einer geförderten Busfahrer-Qualifizierungsmaßnahme (Umschulung zum Busfahrer). Voraussetzung ist in der Regel ein Mindestalter von 24 Jahren (bzw. 21 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation), ein vorhandener PKW-Führerschein (Klasse B), ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie ein Führungszeugnis.

Zentraler Bestandteil ist die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Diese kann entweder über die klassische Ausbildung "Berufskraftfahrer/in" oder über die beschleunigte Grundqualifikation (IHK-Prüfung) erworben werden. Inhalte sind unter anderem Verkehrssicherheit, Fahrgastbeförderung, Sozialvorschriften, Ladungssicherung, umweltbewusstes Fahren sowie Technik und Wartung von Omnibussen.

Die praktische Ausbildung umfasst Fahrstunden mit einem Bus sowie die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Busführerschein Prüfung Klasse D/DE. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmer den Führerschein sowie den Eintrag der Schlüsselzahl 95, der für die gewerbliche Personenbeförderung zwingend erforderlich ist.

Viele Maßnahmen werden durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Bildungsgutschein gefördert.

Diese kompakte Qualifizierung ermöglicht einen schnellen Einstieg in den öffentlichen Nahverkehr oder Reiseverkehr und bietet sehr gute Jobchancen als Busfahrer bei Verkehrsunternehmen.