1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und
durch richtige Benutzung des Fahrzeugs
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung