- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Kenntnis der Vorschriften für des Güterkraftverkehr
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorbeugen
- Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Hinweis:
Diese Schulung ist Bestandteil der 35-Stunden-Schulung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz gem. der 3. Welle der BKrFQG.