Seit dem 10.09.2009 ist für LKW-Fahrer der Erwerb der Grundqualifikation gesetzlich vorgeschrieben und dient "der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten".
Diese Grundqualifikation können Sie in Form einer sogenannten "beschleunigten Grundqualifikation" erwerben durch:
Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 4 Abs. 2 BKrFQG (140 Stunden à 60 Minuten)
Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK mit anschließender schriftlicher Prüfung von 90 Minuten