Modul 4.2
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG für LKW- Fahrer
Die seit 2007 gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für LKW- und Busfahrer und seit dem 09.09.2009 für LKW-Fahrer und ab 09.09.2008 für Busfahrer in Kraft getretene verbindliche Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), ist die Voraussetzung damit Inhaber der Fahrerlaubnisklassen für LKW (C1/C1E bzw. C/CE) zukünftig im gewerblichen Güterkraftverkehr als eingesetzter Fahrer tätig sein dürfen.
Mit dem Modul eröffnet sich die Möglichkeit, lt. §4 Abs.2 Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG), die gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation in Form der Beschleunigten Grundqualifikation zu absolvieren; sowohl als separaten Ausbildungsgang oder in Kombination mit den Modulen der gewünschten Fahrerlaubnisklassen. Es erlaubt unseren Auftraggebern die Bildungsangebote noch zielgerichteter auf den Bildungsbedarf der Teilnehmer abzustimmen. Das Modul M 1/3 kann nach Bedarf mit den Modulen M1/1; M1/2 kombiniert werden.
Grundlage der Ausbildung ist das "Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation beschleunigte Grundausbildung §4Abs.2BKrFQG".
Die Lerninhalte werden entsprechend für LKW- Fahrer vermittelt. Das Kompendium liegt in unserer Bildungseinrichtung zur Einsicht.
Der Mindestzeitumfang beträgt 140 Zeitstunden. Die Unterrichtseinheiten erfolgen in UE zu je
45 Minuten.
Es erfolgt nur eine theoretische Prüfung. Dauer ca. 90 Minuten
(§2 Abs.4 BKrFQV in Verbindung mit Anlage 2 und IHK-Satzung)